Moers: Stadt stellt Meldeformular für Feiern bereit
Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen

Moers: Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen.  | Foto: Pixabay
  • Moers: Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen.
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Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen. Dies regelt die neue Coronaschutzverordnung. Die Anzeige muss bis spätestens drei Werktage vor dem Termin bei der Stadt vorliegen.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Anzeige müssen die verantwortliche(n) Person(en) mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, Anlass der Veranstaltung und die erwartete Personenzahl angegeben werden. Auf der Startseite der städtischen Internetseite www.moers.de ist dazu ein Formular zu finden. Das ausgefüllte Formular geht per Post, per E-Mail, per Fax oder direkt über die Senden-Funktion an den Fachdienst Ordnung der Stadt Moers. Da lediglich eine Anmeldung der Veranstaltung erfolgt, gibt es nur dann eine Rückmeldung, wenn Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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