Wenn ein Rentenenpfänger verstirbt, wird eine Rentenzahlung für den gesamten Monat nicht mehr geleistet.

Warum ist das eigentlich so?

Altersrente, Betriebsrente, Zusatzrente werden ja immer rückwirkend für den Monat gezahlt. Verstirbt ein Rentenempfänger, wird die Rente dann für den
ganzen Monat gestrichen, selbst wenn es am letzten Tag des Monats ist.
Mein Vater ist an einem 26. verstorben, er war da schon im Pflegeheim.
Am 29. wurden die Renten noch überwiesen, am 30. direkt wieder zurück gebucht.
Die Kosten für das Pflegeheim wurden exakt bis zum 26. berechnet. Da es ja keine Rente für den Monat mehr gab, musste ich die Kosten von etwa 1.700 Euro aus eigener Tasche zahlen und dann noch möglichst schnell. Verstirbt ein alleinstehender Rentner, der zur Miete wohnt, an einem 20. des Monats, hat er ja für diesen Monat auch schon Ausgaben gehabt, Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc.
Besonders an einem Monatsende kann es da finanziell für die Angehörigen sehr eng werden, wenn für den Monatsanfang schon wieder die üblichen Kontoabbuchungen erfolgen, aber keine Rente mehr vorhanden ist und man die
entsprechenden bürokratischen Angelegenheiten erst mal regeln muss.
Möglicherweise wird die Miete dann auch schon wieder abgebucht.
Mittlerweile konnte ich feststellen, das vielen Leuten die Tatsache, das die
Rente bei Todesfall für den ganzen Monat dann gestrichen wird, nicht bekannt ist. Da ich damit auch noch nie etwas zu tun hatte, war das für mich auch alles neu.
Irgendwann habe ich mir die Frage gestellt, warum ist das eigentlich so? Kann eine Rente nicht zumindest anteilmäßig bis zum Todestag gezahlt werden?

Autor:

Wolfgang Neumann aus Moers

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