Tödlicher Arbeitsunfall bei der Tankreinigung
Der Abschluß der Staatsanwaltschaft zum Unfall bei der Tankwagenreinigung Rinnen in Moers, bei dem am 14.1. Zwei Mitarbeiter starben, ergab kein Fremdverschulden. Die Akte wird geschlossen.
Nicht geschlossen ist jetzt der Kampf der Hinterbliebenen. Sollte auch die Berufsgenossenschaft zum Urteil kommen, dieser Arbeitsunfall ist selbstverschuldet, stehen den Hinterbliebenen keine BG-Leistungen wie Witwen- oder Waisenrente zu. Die Verunfallten hinterlassen 2 Ehefrauen mit 3 und 2 Kindern, die jetzt mittellos da stehen.
Selbstverschuldet ist ein Arbeitsunfall, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden. Sicherlich ist es grob Fahrlässig, sein Leben zu riskieren und die Sicherheit zu vernachlässigen, aber aus eigenem Interesse würde dies kaum jemand machen. Die Mitarbeiter hatten keinen Vorteil dadurch. Die anstehenden Arbeiten könnten dadurch nur schneller erledigt werden, mit dem bekannten Risiko. Dies ist jedoch nicht zum eigenen Vorteil.
Sicherheitsbestimmungen sollten nicht nur „ auf dem Papier“ stehen, sondern strikt vom Arbeitgeber überwacht und geahndet werden. Was diese Arbeitnehmer dazu veranlasste, dieses Risiko einzugehen, kann man nur mutmaßen. Der mittlerweile überbordende Leistungsdruck im Arbeitsleben, alles noch schneller und kostengünstig zu erledigen, verleitet einige dazu, Sicherheitsvorschriften zu umgehen. Ob auch Rinnen hier alles mögliche getan hat, mittels Schulungen, Rettungsübungen, aber dann auch Kontrollen und Konsequenzen usw. wird sicherlich noch von der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht geprüft werden. Den Opfern und ganz besonders den Hinterbliebenen wird dies nichts nützen. Sie werden neben dem Verlust eines Familienmitglieds auch den finanziellen Schaden haben. Sie haben auch ihren "Ernährer" verloren.
Autor:Gerhard Kleefeld aus Moers |
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