Am Niederrhein - Eingeschränkter Start für Spielplätze
Spielplätze wieder geöffnet
Hurra, endlich wieder klettern!
Wie viele andere im Lande so freut sich auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn über die Öffnung der rund 50 Spielplätze im Stadtgebiet. Gemäß den Änderungen der Coronaschutzverordnung dürfen diese ab Donnerstag, 7. Mai, wieder genutzt werden.
Baubetrieb öffnet Flächen sukzessive
Der Baubetriebshof wird die Flächen im Laufe des Donnerstags sukzessive öffnen und Sperrungen entfernen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass dies aufgrund der Vielzahl der Plätze bis zum frühen Nachmittag dauern kann.
Bürgermeister Harald Lenßen: „Ich freue mich sehr für unsere Kinder in Neukirchen-Vluyn, dass sie die Spielplätze wieder nutzen können. Mit der Abwechslung der vielfältig gestalteten Spielflächen gewinnen die Kleinen und Kleinsten wieder an Lebensqualität und es kehrt wieder ein wenig Normalität zurück.“
Abstandsgebote sind weiter einzuhalten!
Bei der Nutzung der Plätze gelten weiterhin die Abstandsgebote für Begleitpersonen von Kindern, die nicht einer häuslichen Gemeinschaft angehören. Bürgermeister Harald Lenßen appelliert an die Bürger, die Gebote zu beherzigen: „Die zunehmenden Lockerungen lassen manchmal vergessen, dass wir immer noch vorsichtig sein müssen. Ich bitte alle, sich an die Abstandsgebote zu halten."
"Es bleibt verboten"
"Auch, wenn es verlockend ist, sich mit Kaffee und Kuchen zum Klönen auf dem Spielplatz zu treffen: Es bleibt verboten. Bitte denken Sie daran, zum Schutz Ihrer Kinder und zum Schutz aller.“
Kontrollen werden stattfinden
Die Öffnung der Plätze richtet sich auch nach dem Nutzerverhalten. Das Ordnungsamt wird diese regelmäßig im Hinblick auf Kontakt- und Versammlungsverbot kontrollieren. Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei umfangreichen Verstößen Bußgelder zu erteilen oder gar Spielplätze wieder zu sperren.
Noch keine Öffnung für Bolzplätze und Sportanlagen
Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass gemäß Coronaschutzverordnung zunächst nur die eigentlichen Spielplätze geöffnet werden. Bolzplätze und andere Sportanlagen, wie beispielsweise die Skateranlage auf Niederberg, bleiben weiterhin als Sportanlagen i.S.d. § 4 der Verordnung gesperrt.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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