Eyller Giftberg: Leserbrief 3 - von Ulrich Blauert, Vorstandssprecher der Bürgerinitiative (BI)
Nach der jüngsten Veröffentlichung der Stellungnahme vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) und der darin getroffenen Behauptung, bei der Deponieüberwachung werde die Einhaltung von Staubminderungsmaßnahmen weiterhin durchgesetzt und die intensiven Kontrollen durch die Bezirksregierung Düsseldorf würden fortgesetzt, sehen wir uns dazu veranlasst, gegen die Bezirksregierung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu reagieren.
Die Bürgerinitiative setzt bekanntlich auf sachliche Auseinandersetzung mit der Bezirksregierung. Diese hat mit ihrer Anordnung aus August diesen Jahres zu Höhen, Rekultivierung usw. einzelner Deponieabschnitte der Sondermülldeponie Eyller Berg einen wichtigen ersten Schritt gegen das Giftmüllunternehmen eingeleitet.
Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum detaillierte Informationen von uns an die Bezirksregierung von dieser ignoriert werden. Diese Informationen zeigen nach unserer Einschätzung, dass die Betreiberfirma keineswegs so handelt, wie das LANUV dies darstellt.
Diese Informationen liegen der Bezirksregierung zu einzelnen Teilbereichen schon seit längerem vor und erfolgten vor zwei Wochen nochmals in konkretisierter Weise. Reagiert hat sie nicht.
Bildmaterial von der alten Abladestelle für Giftmüll auf der Spitze des Giftberges, welches deutlich zeigt, dass die technische Anlage, welche Staubbindung/Vermeidung sicherstellen soll, völlig ungeeignet ist, haben wir der Bezirksregierung außerdem bereits vor Monaten zur Verfügung gestellt. Das LANUV hat übrigens ebenfalls vor Monaten diese Fotos zur Verfügung gestellt bekommen und die dort gezeigte Anlage als ungeeignet bezeichnet.
Geändert hat sich insbesondere bei der so wichtigen lokalen Staubbindung während der Be- und Entladung von Giftmüll offensichtlich nichts.
Unsere aktuellen Informationen an die Bezirksregierung sollten eigentlich für sich selbst sprechen. Die Maßnahmen der Eyller Berg-Abfallgesellschaft zur Staubvermeidung waren und sind nach unserer Einschätzung völlig unzureichend.
Die durch unsere Intervention aufgestellte Luftmessstation im östlichen Bereich der Deponie zeigt bereits nach wenigen Monaten eine Konzentration an Blei, welche die für ein ganzes Jahr festgelegte Höchstmenge überschreitet!
Wir werden beim Umweltminister NRW, Johannes Remmel, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bezirksregierung reagieren.
Diesem Schreiben werden wir Informationen beilegen, die nach unserer Einschätzung deutlich machen, in welchem Maße die Bevölkerung durch die Abschütt-/Verladepraxis von Giftmüll gefährdet ist.
Außerdem wurde der Umweltminister offensichtlich falsch informiert.
In einem Schreiben vom 24.6.2011 an die Bürgerinitiative führt er eine ganze Reihe von Gerätschaften und Maßnahmen zur Staubvermeidung auf. Diese sind nach unserer Meinung zum Teil entweder nicht vorhanden oder werden nicht eingesetzt.
Wir erwarten eine transparente Aufklärung und die Beantwortung der Frage, warum die Deponie nicht zumindest vorübergehend geschlossen wird.
Gründe dafür haben wir genügend genannt.
Sollten unsere konkreten Anhaltspunkte für ein unverantwortliches Handeln der Betreiberfirma nicht widerlegt werden können, sind nach unserer Einschätzung von der Bezirksregierung folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Der Betreiberfirma sollte der Betrieb einer Sondermülldeponie der Klasse III mangels Sorgfaltspflicht und Zuverlässigkeit untersagt werden. Hier sind auch strafrechtliche Gesichtspunkte einzubeziehen.
- Der Aspekt der Sorgfalt und damit Zuverlässigkeit bezieht auch das laufende Verfahren bezüglich der chemisch-physikalischen Anlage mit ein, die „noch gefährlichere Stoffe“ umarbeiten soll, die dann anschließend auf der Deponie gelagert werden sollen. Hier sollte auf keinen Fall eine Genehmigung zur Errichtung der Anlage erteilt werden.
Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen auch hinsichtlich der bereits verfüllten Deponieabschnitte des Eyller Berges. Obwohl der Höhenplan von 1969 und der Landschaftsplan von 1983 maßgebliche Grundlagen für den Genehmigungsbescheid der Deponie von 1983 sind, wurden seitens der Betreiberfirma sowohl die vorgesehenen Höhen in mehreren Bereichen der Deponie nicht eingehalten und auch ein Rekultivierungsplan hierzu bzw. zu der Bewaldung dieser Bereiche wurde bisher nicht eingereicht.
- Ferner sind im weiter entfernten Bereich der in Hauptwindrichtung der Deponie vorhandenen Wohn- und Gewerbebebauung mit Schule und Kindergarten Feinstaubmessungen mit einer Vielzahl von Parametern durchzuführen und Analysen von Bodenproben vorzunehmen.
- Auch Proben der landwirtschaftlichen Produkte aus dem gesamten Umfeld der Deponie sind dringend kurzfristig zu veranlassen.
- Ferner bietet es sich an, Blutproben zu nehmen, da ein hoher Anteil von Bürgern mit Wohnsitz im Umkreis der Deponie an Krebs erkrankt ist.
- Nicht zuletzt sind die Bürger von der Bezirksregierung regelmäßig über Entwicklungen „rund um den Eyller Berg“ zu informieren und über notwendige Verhaltensmaßnahmen zu unterrichten.
Ulrich Blauert
Zum Hintergrund: Den Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.lokalkompass.de/kamp-lintfort/politik/unermuedlicher-einsatz-verspricht-erfolg-d104122.html
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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