Eltern erhalten nachträglich Geld zurück
Essensgeld wird teilweise erstattet

Aufgrund des Lockdowns und der Notbetreuung in den Kitas bekommen die Eltern Beiträge erstattet. | Foto: Symbolfoto Pixabay
  • Aufgrund des Lockdowns und der Notbetreuung in den Kitas bekommen die Eltern Beiträge erstattet.
  • Foto: Symbolfoto Pixabay
  • hochgeladen von Lokalkompass Duisburg

Elternbeiträge (Kitas und Offene Ganztagsschule) werden für Januar nicht fällig, nicht abgebucht und schnellstmöglich erstattet. Auch das Essensgeld wird zum Teil zurückgezahlt.

Allerdings ist die Regelung hier etwas komplizierter. Bei allen Trägern müssen unabhängig von den Lebensmitteleinkäufen Fixkosten gedeckt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Miete und Personal.
Um das Essensangebot auch in Zukunft in gewohnter Form anbieten zu können, verbleibt deshalb ein Sockelbetrag bei den Trägern. Das sind zwischen 32 (OGS) und 42 Prozent (städtische Kita) der Beiträge. Grundsätzlich wird das Essensgeld zunächst ganz normal abgebucht oder muss gezahlt werden. Eltern erhalten dann nachträglich für jede nicht eingenommene Mahlzeit 1,60 Euro (städtische Kita) beziehungsweise zwei Euro (OGS) zurück. In städtischen Einrichtungen erfolgt dies ab März automatisch. Die nicht-städtischen Träger der Kitas wickeln die Rückzahlung mit abweichender Höhe und eigenverantwortlich ab.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.