Eltern erhalten nachträglich Geld zurück
Essensgeld wird teilweise erstattet
Elternbeiträge (Kitas und Offene Ganztagsschule) werden für Januar nicht fällig, nicht abgebucht und schnellstmöglich erstattet. Auch das Essensgeld wird zum Teil zurückgezahlt.
Allerdings ist die Regelung hier etwas komplizierter. Bei allen Trägern müssen unabhängig von den Lebensmitteleinkäufen Fixkosten gedeckt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Miete und Personal.
Um das Essensangebot auch in Zukunft in gewohnter Form anbieten zu können, verbleibt deshalb ein Sockelbetrag bei den Trägern. Das sind zwischen 32 (OGS) und 42 Prozent (städtische Kita) der Beiträge. Grundsätzlich wird das Essensgeld zunächst ganz normal abgebucht oder muss gezahlt werden. Eltern erhalten dann nachträglich für jede nicht eingenommene Mahlzeit 1,60 Euro (städtische Kita) beziehungsweise zwei Euro (OGS) zurück. In städtischen Einrichtungen erfolgt dies ab März automatisch. Die nicht-städtischen Träger der Kitas wickeln die Rückzahlung mit abweichender Höhe und eigenverantwortlich ab.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.