Angst vor der Bettensteuer
Sie ist einer der meistdiskutierten Punkte im Streit um die Haushaltsberatungen der Stadt Moers: die Bettensteuer. Der DEHOGA, die Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbandes, hat dazu im Vorfeld der Beratungen viel Wind gemacht: „Die Einführung der Bettensteuer in Moers bedeutet weniger Gäste, weniger Umsätze für Hotellerie, Gastronomie, Handel und andere Dienstleister, das muss die Politik wissen,“ so Elmar Welling, Sprecher der Moerser Hotellerie.
Die Moerser Hotellerie sei bereits jetzt in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Dies belegten die Ankunfts- und Übernachtungszahlen der letzten Monate. Von November 2010 bis April 2011 liege Moers bei den Ankünften und Übernachtungen demnach deutlich entgegengesetzt dem Landes- und Kreistrend. Während landes- und kreisweit positive Entwicklungen zu verzeichnen seien, schreibe die Moerser Hotellerie bei Ankünften und Übernachtungen bereits jetzt „ rote Zahlen“.
Welling: „In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum (bei Ankünften) der Moerser Hotellerie etwa elf Prozent Gäste fehlen, bei den Übernachtungen sind es knapp acht Prozent. Dies entspricht einem Übernachtungsminus von 3.866 Übernachtungen. Ausgehend von einem Durchschnittsumsatz pro Übernachtung von 60 Euro ergibt sich ein Umsatzminus in der Moerser Hotellerie von etwa 250.000 Euro. Hinzuzurechnen sind die fehlenden Umsätze in anderen Dienstleistungsunternehmen wie Handel, Gastronomie und so weiter.“
Unterschiedlich positionierten sich in der Diskussion die Parteien. Während die FDP naturgemäß die Einführung neuer Steuern ablehnt, fordert die Grüne Jugend, dass die Moerser Hotellerie keinen Sonderschutz genießen dürfe. Schließlich sei erst im vergangenen Jahr der Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen gesenkt worden.
Nun kann offenbar Entwarnung gegeben werden, wie die DEHOGA verkündet: "Es gab Überlegungen, eine Bettensteuer in Moers einzuführen.
Dies konnte erfolgreich – nicht zuletzt durch die Unterstützung der FDP-Fraktion – vorläufig verhindert werden. In der Ratssitzung am 19. Juli lag ein Antrag der Kooperationsfraktionen vor, in dem von der Erhebung einer Übernachtungssteuer bis zum 31.12.2013 abgesehen werden soll. Es ist geplant, diese Übernachtungssteuer ab dem 01.01.2014 zu erheben.
Der DEHOGA ist erleichtert über diesen Beschluss und geht davon aus, dass bis zum 01.01.2014 Rechtssicherheit darüber bestehen wird, dass die Erhebung einer kommunalen Übernachtungssteuer nicht zulässig ist und der Beschluss nicht mehr zum tragen kommen wird."
Autor:Susanne Schmengler aus Duisburg |
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