Seit Montag, 17. August ist das Wahlbüro geöffnet
Änderungen bei Wahllokalen
Die Vorbereitungen zur Kommunalwahl und zur Integrationsratswahl am Sonntag, 13. September, laufen bei der Stadt Moers bereits seit einigen Wochen. Mitte August erhalten die Moerser ihre Wahlbenachrichtigungen.
Um die Briefwahl zu ermöglichen, öffnet am Montag, 17. August, das Wahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 1. Da ansonsten der Zugang zum Rathaus nur mit Termin möglich ist, wird eine weitere Tür geöffnet. An dieser nehmen Mitarbeitende die Bürger in Empfang und weisen den Weg. Es ist auch möglich, die angekreuzten Wahlzettel im Umschlag in den Briefkasten im Eingangsbereich zu werfen.
Deutlich weniger Wahllokale
Die Fachgruppe Wahlen musste die Anzahl der Wahllokale von 97 auf 60 reduzieren. Hintergrund sind die aktuellen Pandemiebeschränkungen und Hygienebestimmungen. Deshalb stehen einige Gebäude, wie KiTas oder Seniorenheime, für die Einrichtung von Wahllokalen nicht zur Verfügung. Die Mitarbeitenden haben aber dafür gesorgt, dass der Gang zur Urne trotz der Beschränkungen in der Nähe möglich ist. Bei der Integrationsratswahl sind es wie zuvor sieben Wahllokale. Das jeweils zugeteilte Wahllokal hat sich in vielen Fällen im Vergleich zu den letzten Wahlen geändert. Die individuelle Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort sind auch nähere Informationen zur Briefwahl zu finden. Die Informationen für die mögliche Stichwahl am 27. September werden gegebenenfalls nach der Kommunalwahl verschickt.
Hygienevorschriften beachten
Wer am 13. September lieber direkt im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, muss bestimmte Hinweise beachten: Grundsätzlich wird beim Betreten des Wahlraumes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Die Wahlberechtigten müssen auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen achten. Dies gilt insbesondere in Warteschlangen und im direkten Umfeld des Zugangs zum Wahllokal. Alle Personen müssen sich vor dem Eintritt in den Wahlraum die Hände desinfizieren. Zudem desinfiziert der Wahlvorstand regelmäßig die Tische, Kabinen, Stifte und sonstige Wahlutensilien. Die Wahlberechtigten können auch einen eigenen, nicht radierfähigen Stift mitbringen.
Fünf verschiedene Wahlen
Bei der Kommunalwahl am 13. September können insgesamt fünf Stimmen abgegeben werden: Für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrats sowie für die Mitglieder des Stadtrats und des Kreistags. Zudem wählen die Bürgerinnen und Bürger erstmals die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr direkt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige oder die eines EU-Mitgliedsstaates ab 16 Jahren. Für die Integrationsratswahl sind alle wahlberechtigt, die am Wahltag nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben. Das Mindestalter ist ebenfalls 16.
Infobox:
Das Briefwahlbüro hat ab Montag, 17. August, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die postalische Adresse lautet: Fachgruppe Wahlen, Rathausplatz 1, 47441 Moers. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden telefonisch unter 0 28 41 / 201-659 oder unter der E-Mail wahlen@moers.de gerne zur Verfügung. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Stadt Moers im Bereich „Rathaus und Politik“, „Wahlen“.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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