Moers - Haus & Grund Grafschaft Moers informiert
Herbstlaub-Verantwortung

Was es bei Laubsammlung rechtlich zu beachten gibt. | Foto: DiBo
  • Was es bei Laubsammlung rechtlich zu beachten gibt.
  • Foto: DiBo
  • hochgeladen von Lokalkompass Moers

Herbstlaub: Wer fegen muss und
was es dabei zu beachten gibt

Indian Summer in NRW: Buntes Herbstlaub ziert wieder die Städte, bedeutet aber Rutschgefahr für Fußgänger. Daher müssen Grundstückseigentümer für die Beseitigung der bunten Pracht sorgen. Dazu sollte man einige rechtliche Aspekte berücksichtigen.

Für die Beseitigung von Herbstlaub auf den Gehwegen müssen in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sorgen. Die Kommunen haben ihnen meist die Verkehrssicherungspflicht übertragen. Darauf weist Michael Buser hin.

Der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers erklärt: „Passanten müssen im Herbst aber mit Gefahren durch Laub rechnen. Nur zwischen 7 und 20 Uhr können sie laubfreie Gehwege erwarten.“

Eigentümer können Laubfegen delegieren

Kann der Eigentümer nachweisen, dass regelmäßig gekehrt wurde, haftet er im Schadensfall nicht. Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren - beispielsweise an einen Dienstleister oder an ihre Mieter. Das muss aber vertraglich geregelt sein, damit die Haftung geklärt ist. „Der Vermieter hat die Pflicht zur Überwachung, Mieter müssen aber nicht täglich nachkehren“, sagt der Rechtsanwalt.

In Wohnungseigentumsanlagen sind alle Eigentümer gemeinsam für das Fegen verantwortlich. Wer einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Auf Laubsammler und -bläser verzichten!!!

„Auf Laubsammler oder -bläser sollte man verzichten“, rät Buser „Die Geräte machen viel Lärm und können Kleintiere töten.“ Ihr Einsatz ist ohnehin stark beschränkt. Er gibt zu bedenken: „Die Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes erlaubt den Betrieb von Laubbläsern und - sammlern nur von 9 bis 13 sowie von 15 bis 17 Uhr.“

Für die Entsorgung der bunten Blätter gilt: „Bitte auf keinen Fall das Herbstlaub verbrennen! Es qualmt stark und das Feuer kann sich schnell ausbreiten“, warnt Buser. Das Laub im Wald abzuladen ist jedoch verboten, es drohen Bußgelder. Busers Tipp: „Man kann das Laub an windgeschützten Stellen im Garten als Frostschutz für Pflanzen verwenden oder es kompostieren. Nur nicht auf dem Rasen liegen lassen, der bekommt sonst unansehnliche Flecken.“

Einige Gemeinden geben Sammeltermine bekannt, an denen die Müllabfuhr das Laub abholt. Mancherorts kann man das Herbstlaub auch zum Wertstoffhof bringen.

In Moers kann das Laub der städtischen Bäume zu den veröffentlichten Terminen kostenlos beim Laubmobil der ENNI abgeliefert werden.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.