Holderberger Bürger fordern durchgehende Lärmschutzwand bei A57- Ausbau
Keine Geräuschmessung durch Autobahn GmbH

Birgit Ocklenburg (links) und Jutta Kampen mit den Plänen der Baumaßnahmen. Im Hintergrund die stark befahrene A57
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Wer die BAB57 zwischen Moers und Krefeld befährt, weiß um die Stauanfälligkeit der Strecke zu bestimmten Zeiten. Dem soll nun durch die Erweiterung auf insgesamt sechs, statt vier Fahrspuren Abhilfe geschaffen werden. Alles schön und gut.
Nur ist geplant, die vorgesehene Schallschutzwand ausgerechnet am Moerser Ortsteil Holderberg auf etwa 500 m auszusparen, womit die Bürgerinnen und Bürger des durch seinen ländlichen Charakter geprägten Ortsteils alles andere als einverstanden sind.

Rund 450 m entfernt von der jetzigen Trasse an der Straße „Am Agnetenhof wohnen Jutta Kampen mit ihrem Ehemann sowie Renate und Friedhelm Steinkamp und weitere etwa 45 Personen in insgesamt 16 Wohneinheiten. Hier ist die Geräuschkulisse durch die östlich gelegene Autobahn erheblich, wovon ich mich bei meinem Besuch vor Ort feststellen konnte. Sie stellt praktisch eine Dauerbeschallung dar.

Als führen die Motorräder über das eigene Grundstück

Wie mir die Anwohner versichern, ändere sich das auch nachts nicht wesentlich. „Bei Westwind“, so Renate Steinkamp, „ist es unmöglich, bei offenem Fenster zu schlafen“.
Leider sei der Westen aber nun mal die Hauptwindrichtung am Niederrhein.
Im Sommer habe man zudem oft das Gefühl, die Motorräder auf der Autobahn führen über das eigene Grundstück.
Nicht nur die Anwohner des Agnetenhofs leiden unter dem Lärm, sondern auch die der Wilhelm-Anlahr- und der Holderberger Straße. An der Wilhelm-Anlahr-Straße lebt Birgit Ocklenburg, die zusammen mit den anderen Nachbarn für eine lärmfreie Situation und damit höhere Lebensqualität kämpft. Insgesamt leiden etwa 100 Familien unter dem akustischen Dauerstress.
„Eine Schallmessung ist laut Gesetz nicht vorgesehen“, bedauert Ocklenburg, „da es genaue Richtlinien gibt, nach denen die Immissionen berechnet werden“.
Das bestätigt mir auf Nachfrage auch die bundeseigene Autobahn GmbH. „Maßgebend für die lärmtechnischen Berechnungen bei Straßenplanungen sind die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV), so Dr. Roland Nolte, Leiter der Stabsstelle Kommunikation, „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) sowie die Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90)“. Für weitergehende Lärmschutzmaßnahmen mangele es an einer gesetzlichen Grundlage, ist sein Resümee.

Angewandte Berechnungsmethode angeblich fairer als Messungen

Im Gegensatz zu Messungen, die nur eine kurzzeitige Situation erfassten, sei die angewandte Methode zur Berechnung unter genau bestimmten Parametern gerechter und fairer den Anwohnern gegenüber.
Da es sich bei der Ansiedlung nicht um ein reines Wohn-, sondern um ein Mischgebiet handelt, sind die entsprechenden zulässigen Geräuschimmissionen mit 64 dB tagsüber und 54 dB nachts angegeben. Die Berechnung der tatsächlichen Belastung im vorliegenden Fall kommt zu einer Belastung knapp unterhalb dieser Grenzen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht in Werten über 50 dB tagsüber und 40 dB nachts allerdings bereits eine erhebliche Belästigung und erklärt, dass bereits ein kurzfristiger Schallpegel von 65 dB, bzw. 55 dB zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könne.
Zudem sieht die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) ab dem Jahr 2025 und danach alle zehn Jahre eine Überprüfung der Grenzwerte vor.
„Vor diesem Zeitpunkt“, sind sich die Anwohner einig, „wird der Baubeginn sowieso nicht erfolgen“. Dann sei es aber zu spät, weil die Planungen abgeschlossen seien und eine eventuelle Berücksichtigung verminderter Grenzwerte dann nicht mehr infrage käme, befürchten sie.
Die Autobahn GmbH geht über diesen Einwand jedoch hinweg. „Die lärmtechnische Untersuchung ist entsprechend der geltenden Gesetzes- und Verordnungslage erfolgt“, begründet der Pressesprecher den Standpunkt des Betriebes, der aus dem bundeseigenen Betrieb „Straßen NRW“ entstanden und für die bundesdeutschen Autobahnen zuständig ist.

Einspruchsfrist endet am 19. März

Die Stadt Moers steht hinter den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. So ist der Moerser Stadtrat bei seiner letzten Sitzung zu dem Entschluss gelangt, dem Vorhaben in dieser Form nicht zuzustimmen. Ibrahim Yetim, Landtagsabgeordneter aus Moers hat am 18. Februar eine entsprechende kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese hat ab diesem Zeitpunkt vier Wochen Zeit, darauf zu antworten.
Nachdem die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslage der Pläne am 19. Februar endete, haben Bürger nun bis zum 19. März die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Danach wird die Bezirksregierung Detmold, in deren Zuständigkeit die Angelegenheit gegeben wurde, über die Zulassung der Pläne entscheiden.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen sowie den Möglichkeiten der Einwendungen erfahren Betroffene auf der Website der Initiative.

Randolf Vastmans

Birgit Ocklenburg (links) und Jutta Kampen mit den Plänen der Baumaßnahmen. Im Hintergrund die stark befahrene A57
Auch Renate und Friedhelm Steinkamp (mit Hund) gehören mit vielen anderen zu den Betroffenen
Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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