Entlastung durch die Stadt Moers
Hilfe für geschlossene Geschäfte und Lokale

Die Stadt entlastet Einzelhändler und Gastronomen, die ihre Geschäfte wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens derzeit nicht öffnen dürfen und somit große Gewinneinbußen zu verzeichnen haben. Für bereits genehmigte Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie insbesondere Außengastronomie, Werbeaufsteller sowie Warenauslagen vor den Geschäften werden die Zahlungen ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen aufgrund der rechtlichen Lage tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden können. Die Betroffenen werden gebeten, einen formlosen Antrag per Mail an die Verwaltung zu richten: sondernutzung@moers.de. Ansprechpartner zum Thema sind zu finden auf: www.moers.de/de/stichwoerter/sondernutzung-oeffentlicher-flaechen-2309822.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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