Haus & Grund Grafschaft Moers informiert zu Krisenregeln im Wohnungseigentum
Eigentümerversammlungen besser verschieben
Jetzt in der ersten Jahreshälfte hat sie eigentlich Saison: Die Eigentümerversammlung. Die aktuelle Corona-Situation macht deren Durchführung unmöglich. Die Wohnungseigentümer werden dadurch aber nicht handlungsunfähig.„Aufgrund der behördlichen Kontaktbeschränkungen sind Versammlungen von mehr als zwei Personen derzeit verboten. Damit müssen fast alle Eigentümerversammlungen ausfallen“, erklärt Michael Buser. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers kann nur eine kleine Ausnahme erkennen: „Sollte die WEG aus lediglich zwei Parteien bestehen, sähe es anders aus. Das wird aber nur selten der Fall sein.“
Video- und Telefonkonferenzen
Viele Termine des Geschäftslebens werden derzeit per Video- oder Telefonkonferenz abgehalten. Aber: „Die digitale Durchführung einer Eigentümerversammlung ist bislang im Gesetz nicht vorgesehen“, warnt der Rechtsanwalt. Er rät: „Dies stellt für die Wohnungseigentümer also keine Alternativedar, weil die Rechtssicherheit aktuell nicht gegeben ist.“ Handlungsfähig bleibe die Gemeinschaft aber auch so: „Einerseits stehen dem Verwalter gewisse Notkompetenzen zu, andererseits kann man wichtige Beschlüsse auch schriftlich im Umlaufverfahren herbeiführen.“ Außerdem entfallen aktuell zwei Gründe, die normalerweise die Einberufung einer Versammlung unbedingt erforderlich machen würden. WEG-Verwalter bleiben per gesetzlicher Sonderregelung auch über ihre Amtszeit hinaus bis auf weiteres im Amt, Wirtschaftspläne laufen weiter. „In der derzeitigen Situation raten wir also, die Eigentümerversammlung auf die zweite Jahreshälfte zu vertagen“, erklärt Buser. Der Rechtsanwalt hat auch eine gute Nachricht für vermietende Eigentümer: „Aufgrund einer erstellten Jahresabrechnung kann schon, selbst wenn über Sie noch nicht beschlossen wurde, die Betriebskostenabrechnung für den Mieter gefertigt werden.“
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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