Bezirksregierung hat Entscheidung getroffen / Moers enttäuscht
Untersagt: Osterfeuer an Pfingsten

Osterfeuer zu Pfingsten sind verboten, so entschied jetzt die Bezirksregierung. Foto: Magalski
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„Wir haben alles versucht, um diese religiös geprägten Brauchtumsfeiern zu ermöglichen. Leider hat die Bezirksregierung Düsseldorf das nachträgliche Abbrennen der Osterfeuer an Pfingsten entgegen unserer Rechtsauffassung untersagt.“

Bezirksregierung bewertet Osterfeuer wie Großveranstaltungen

Der Moerser Bürgermeister Christoph Fleischhauer ist enttäuscht über diese Interpretation der Rechtslage, verzichtet aber aufgrund der Kürze der Zeit auf eine abschließende rechtliche Klärung. Die Stadt hatte Osterfeuer als religiöse Brauchtumsveranstaltungen gewertet und nach Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund für möglich erachtet. Die Bezirksregierung bewertet sie hingegen wie Großveranstaltungen (Stadt-, Dorf- und Straßenfeste) unter Bezug auf den Erlass vom 3. April 2020. Bisher sind der Stadt drei Osterfeuer gemeldet worden.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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