Moers: Achtung, geänderte Geschwindigkeitsbegrenzungen!
Tempo 20 in Schwafheim und Hochstraß, 30 in Meerbeck

Moers: In drei Abschnitten auf Moerser Hauptstraßen gelten ab sofort neue Geschwindigkeitsbegrenzungen. | Foto: Archiv
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In drei Abschnitten auf Moerser Hauptstraßen gelten ab sofort neue Geschwindigkeitsbegrenzungen. Tempo 20 heißt es nun auf der Kirschenallee in Hochstraß (Lotharstraße bis Ernst-Holla-Straße) und dem Länglingsweg in Schwafheim (zwischen den Fahrbahneinengungen).

Eine solche Zone als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich darf nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen werden, wenn sie  der „vitale Mittelpunkt des Geschäftslebens“ ist oder „das urbane Leben durch die Verkehrsberuhigung unterstützt werden soll“.
Die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf der Bismarckstraße in Meerbeck im Bereich der Schule wurde bis zur Jahnstraße verlängert. Der hohe Querungsbedarf von Fußgängern war Anlass, die sogenannte „streckenbezogene Tempo 30-Regelung“ auszuweiten. Hier schreibt die StVO als Voraussetzung u. a. eine besondere Gefahrenlage vor.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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