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Alle sollten an einem Strang ziehen. Das war oberstes Gebot für den Wunsch nach einer Sekundarschule. Da haben Eltern nicht mitgezogen. Haben sie doch einfach das Kind an andere in Lünen bestehende Schulformen angemeldet oder in der Nachbarstadt. Letzteres ist erlaubt nach einem Urteil des OVG Münster am 21.02.2013 (AZ:19A160/12). Merke: Eltern können denken, wenn es um die Schullaufbahn geht. Alfred Finke
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