Urteil verbietet Einkauf am ersten Advent
In Lünen sollten am ersten Advent die Läden öffnen, CityRing und Händler warben dafür - doch nun wird nichts aus dem vorweihnachtlichen Einkaufsbummel. Grund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster.
Im Juli hatte das Land Nordrhein-Westfalen einen Erlass als Hilfe für die Einzelhändler in der Corona-Pandemie verabschiedet, er erlaubte den Kommunen bis zu vier verkaufsoffene Sonntage ohne besonderen Anlass. Die Gewerkschaft Verdi klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den Landes-Erlass und argumentierte, verkaufsoffene Sonntage leisteten keinen Beitrag zum Infektionsschutz und zur Entzerrung von Kundenströmen. "Abstandsregeln können nicht eingehalten werden, wenn an verkaufsoffenen Sonntagen die Innenstädte überfüllt sind", so Gabriele Schmidt, die Landesbezirksleiterin von Verdi in Nordrhein-Westfalen. Die Richter in Münster entschieden am Dienstag im Sinne der Gewerkschaft und kippten den Erlass des Landes - am Sonntag dürfen die Läden nicht öffnen, entsprechend auch nicht in Lünen. Helmut von Bohlen, Vorsitzender der CityRings Lünen, informierte am Mittag die Einzelhändler. Der City-Ring sei mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in keiner Weise einverstanden, nach Rücksprache mit einem Juristen und der Stadt Lünen bestehe aber keine Möglichkeit gegen das Urteil anzugehen, so von Bohlen.
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