Autoverkäufer tappte nicht in die Falle
Betrüger im Internet
Ein Mercedes-Benz ML, zehn Jahre alt, soll als Gebrauchtwagen verkauft werden. Zwei Vorgehensweisen stehen zur Wahl. Den Gebrauchten bei einem Händler verkaufen, oder selbst jemanden finden, der das Auto kaufen möchte. Ein Lüner entscheidet sich für die letzte Variante und macht Bekanntschaft mit Betrügern.
Der Händler bietet einen „Einkaufspreis“. Einkaufspreis plus Handelsspanne ergibt den „Verkaufspreis“. Das Ziel ist es, dass maximale für das Auto zu bekommen.
Also will ein Lüner selbst einen Käufer finden. Zwei Online-Verkaufsangebote werden erstellt. Bekannte Portale werden gewählt. Der Kleinanzeigenmarkt eines Online-Auktionshauses und ein namhafter Online-Markplatz für Fahrzeuge.
Relativ schnell melden sich, in beiden Portalen, Interessenten. Händler, die ihren Einkaufspreis anbieten, Privatleute, die Interesse an dem Auto haben. Grundsätzlich seriöse Menschen mit einem echten Kaufinteresse, so scheint es.
„Straflose Vorbereitungshandlung“ nennt die Polizei ein Vorgehen, das der Verkäufer, des Mercedes, in beiden Portalen erlebt. „Kaufinteressenten“, die sich zurzeit nicht in Deutschland aufhalten, aber das Auto gern kaufen möchten, melden sich.
Es melden sich, „Herr Schwarze“, „Frau S. Kirsten“, „Herr W. Senger“ und „Frau Elke M“. Alle Vier sind zur Zeit nicht in Deutschland.
Elke M. aus Süddeutschland schreibt, sie sei bei der Marine und befinde sich auf See. Weiter bittet sie um Schriftverkehr in englischer Sprache. Der Mailverkehr ist schnell. Auf die beantworteten Fragen folgt sofort die nächste Mail. Fragen zum Zustand des Fahrzeuges und zum Kaufpreis werden gestellt. Es kommt die Mail mit der Kaufzusage.
Die Käuferin kündigt an, den verhandelten Kaufpreis zu überweisen. Danach würde ein Transportunternehmen das Fahrzeug abholen. Der Transportunternehmer sei berechtigt, Unterschriften im Namen von Frau M. zu leisten. Daten zur Bankverbindung werden erfragt.
Der Verkäufer ist skeptisch und wünscht eine Legitimation der Käuferin. Er bittet um ein Foto des Personalausweises. Umgehend geht die Mail mit Fotos von Ausweis Vorder- und Rückseite ein. Ein gültiger deutscher Personalausweis.
Warum aber möchte Frau M. aus Süddeutschland den Schriftverkehr in englischer Sprache? Ihr Personalausweis wurde Mitte der 2010erJahre in Deutschland ausgestellt und Frau M. ist Ende der 1960erJahre in Deutschland geboren. Wieso also auf Englisch schreiben?
Der Verkäufer greift zum Telefon, ruft die Polizei an. Der Beamte lässt sich die Personalausweis-Nummer geben. „Ich darf Ihnen keine Auskunft zur Person geben, kann Ihnen aber sagen, der Ausweis ist echt.“ Der Polizeibeamte warnt: „Wahrscheinlich handelt es sich hier um eine straflose Vorbereitungshandlung. Sollten Sie aufgefordert werden eine Gebühr zu überweisen, weil die Zahlung an Ihre Bank nicht geklappt hat und der Kaufpreis bei einer internationalen Bank hinterlegt ist – überweisen Sie nicht!“
Laut dem Polizeibeamten ist es eine bekannte Masche, nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren zu fordern. Beträge im Bereich von 100 bis 400 Euro. Es geht zu keinem Zeitpunkt um den Autokauf, Ziel sind die 'kleinen' Beträge. Eine strafbare Handlung hat der „Käufer“ gegenüber dem Verkäufer nicht begangen. Gegenüber Frau M. aus Süddeutschland liegt aber tatsächlich eine Straftat vor: Identitätsdiebstahl.
Ihr Ausweis wird von den Kriminellen genutzt. Ohne ihr Wissen. Wäre eine Gebühr gefordert und geleistet worden, so wäre das als Betrug zu sehen.
Greifbar sind diese vermeintlichen Autokäufer wahrscheinlich nicht. Wie der Polizeibeamte berichtet, befinden sie sich im nicht europäischen Ausland. Verkäufer sollten deshalb auf Ungereimtheiten achten.
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