Zivilcourage? Amtsgericht Lünen fällt unverständliches Urteil

LÜNEN: Ein verwundetes Auge, Verletzungen an der Lippe und der Hand: So hat für S. Mickan an einem Wochenende im Februar 2013 der Besuch einer Gaststätte in Lünen geendet. Eigentlich hatte der 18-Jährige nur helfen wollen. Er habe einem Mädchen inmitten einer streitenden Gruppe Männer helfen wollen. Doch seine Hilfe sei mit Schlägen und Tritten eines Mannes beantwortet worden, während die anderen ihn festhielten.

Das Amtsgericht Lünen hat das Verfahren gegen den Täter nunmehr eingestellt. Obwohl der Angeklagte die Strafe in Höhe von 200,00€, die ihm bei der ersten Verurteilung auferlegt wurde, zuerst nicht gezahlt hatte.

Das Verfahren wurde neu aufgerollt. Mehrere gerichtliche Versuche an einem neuem Termin Recht zu sprechen führten zu keinem Ergebnis. Mehrfach versetzte der Angeklagte nicht nur den Staatsanwalt und die Richterin, sondern auch die vielen Zeugen die geladen wurden. Sogar ein Haftbefehl wurde erlassen.

Erst als dieser dem Angeklagten gewahr wurde, zahlte er die Strafe aus dem ersten Urteil. Die Richterin stellte daraufhin das Verfahren ein!

Die Kosten für diese Verfahren trägt die Staatskasse, so heißt es in dem Urteil.

Völlig unverständlich ist dem Geschädigten und seiner Rechtsanwältin, dass es laut Urteil unbillig ist, den Angeklagten mit den Auslagen des Nebenklägers (das Opfer) zu belasten. Heißt, dass Opfer darf für seine Kosten selbst aufkommen. Der Geschädigte hatte im Verfahren den Angeklagten eindeutig und mehrfach erkannt.

Autor:

Holger Mickan aus Lünen

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