Polizei hat keine Hinweise auf Horror-Clown
Ort des Geschehens sei Sportplatz an der Ottostraße in Brambauer gewesen, dort erschreckte laut einem Facebook-Posting am späten Montagabend ein Horror-Clown einen Jungen. Der Lüner Anzeiger sprach mit der Polizei über den dubiosen Fall.
In Amerika verbreiten die Horror-Clowns mit blutigen Masken, Kettensägen und anderen Waffen schon seit einiger Zeit Angst und Schrecken. Im Internet gibt es zahlreiche Videos der geschockten Opfer. Der Trend mit dem fragwürdigen Spaßfaktor schwappt nun offenbar auch nach Deutschland: Samstag bedrohte ein Clown zwei Männer am Bahnhof in Wesel, in der Nacht zu Mittwoch verfolgte ein Clown mit Baseballschläger Jugendliche in Gelsenkirchen. Zwei User berichteten in der gleichen Nacht auch in der Facebook-Gruppe "Brambauer" von einem angeblichen Horror-Clown im Stadtteil. Ein Junge sei dem Clown, der eine Waffe getragen habe, am Bolzplatz an der Ottostraße begegnet und voller Angst geflüchtet, sie sei "um ihr Leben gerannt" schildert eine weitere junge Frau die angebliche Begegnung mit dem Clown. Der Horror-Clown sei der Polizei gemeldet, versichern beide Nutzer.
Beschreibung hilft bei der Fahndung
Der Lüner Anzeiger fragte bei der Pressestelle der Polizei in Dortmund nach, doch trotz umfangreicher Nachforschungen fand sich hier bis zum Dienstagnachmittag keine Bestätigung für die Berichte aus dem Internet. Kein Einsatz, keine Anzeige. War der Horror-Clown nur eine Erfindung? Die Polizeisprecherin gibt aber dennoch Hinweise zum richtigen Verhalten nicht nur beim Anblick von vermeintlichen Horror-Clowns: "Verdächtige Personen immer sofort über den Notruf der Polizei melden, eine Beschreibung mit möglichst vielen Details, Fluchtrichtung, eventuell einem Kennzeichen oder Hinweisen auf einen Wagen hilft den Kollegen."
Bedrohung und Körperverletzung
Der Hype um die Horror-Clowns hat aber auch eine rechtliche Seite. "Erschrecken ist in Deutschland nicht strafbar, ist der Clown aber bewaffnet, sind wir schnell im Bereich einer Bedrohung", erklärt Ursula Schwarte, Fachanwältin für Strafrecht in der Kanzlei Bögershausen Dieckmann Denkert und Kollegen in Lünen. "Der Clown sollte sich auch Gedanken machen, dass es Menschen gibt, bei denen zum Beispiel ein großer Schreck gesundheitliche Probleme verursacht", so Schwarte. Konsequenzen strafrechtlicher Art, möglich wäre etwa eine Anklage wegen Körperverletzung, drohen auch in diesem Fall.
Thema "Horror-Clown" im Lokalkompass:
>Kommentar: Spiel mit Angst ist kein Spaß
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.