Mildes Urteil für Angeklagte im Prozeß um den DejaVU-Vorfall am Rosenmontag 2013

Am gestrigen Tage fand am Amtsgericht in Lünen der Strafprozess gegen die Täter statt, die im letzten Jahr , am Rosenmontag, 10.02.2013, in der Gaststätte DejaVu in Lünen-Süd randaliert hatten.

Verletzt wurde dabei - neben einigen anderen Personen - auch ein Unparteiischer der lediglich schlichten wollte. Mehrere Faustschläge auf die Augen, Verletzungen an der Lippe und der Hand trug der damals 18-jährige Stefan M. davon. Noch heute leidet der Geschädigte unter den damaligen Ereignissen.

Die Richterin am Amtsgericht Lünen fand zwar klare Worte aber zeigte auch Verständnis für die jungen Angeklagten hinsichtlich Ihrer finanziellen und persönlichen Situation. Sie verurteilte die beiden türkischstämmigen Angeklagten zu jeweils 200 € Geldstrafe zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Mit viel Rücksichtnahme der Richterin können die Angeklagten den Betrag sogar noch "abstottern".

Ein Urteil, das aufhorchen lässt und die Hilflosigkeit unserer Gerichte gegen "Gewalt" zeigt. Jeder Autofahrer, der bei Rot über die Kreuzung fährt, darf mit höheren Strafen rechnen.

Die Frage bleibt: Was sollen die Täter wohl daraus gelernt haben?

Lünen, 27.03.2014

Autor:

Holger Mickan aus Lünen

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