Milde Strafe für Kindesmissbrauch

18 Monate auf Bewährung gab es für zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern für einen 60-jährigen Selmer am Amtsgericht.

Schon bei den ersten Fragen des Richters ließ sich erahnen, was später eine Gutachterin bestätigte: Der Angeklagte, der sein eigenes Geburtsdatum nicht auswendig konnte und mit einem Betreuer vor Gericht erschien, ist vermindert schuldfähig. Dies und die Tatsache, dass der Selmer die Taten einräumte und bedauerte sowie versprach, nichts mehr mit Kindern anzustellen, führten letztlich zu einem milden Urteil für den nicht Vorbestraften.

Zwei weitere Anklagen gegen den Selmer wurden fallen gelassen, weil die ersten Anklagen die schwereren waren und bei den anderen Fällen die Aussagen auseinander gingen. Keines der vier Kinder musste vor Gericht aussagen.

Die Gutachterin attestierte dem Angeklagten, dass er geistig minderbemittelt sei. Eine besondere pädophile Neigung sei nicht zu erkennen.
Die Taten seien eher aus sexueller Neugier geschehen. Der Angeklagte sei „ein Analphabet in sexueller Erfahrung“. Ansonsten mache der 60-Jährige einen gutmütigen, naiven und eher vertrauenswürdigen Eindruck. Er sei auf dem Entwicklungsstand eines Neun- bis Zwölfjährigen, habe 30 Jahre ohne Fehl und Tadel gearbeitet und war nie auffällig, so die Gutachterin.

Der Selmer war bei den Taten bei einer bekannten Familie zu Besuch und hatte die Tochter (4) und den Sohn (7) ins Bett gebracht. Der Angeklagte hatte die Vierjährige geküsst, später mit Zunge und im Intimbereich. „Nachdem das Mädchen gesagt hat, dass es eine Sauerei ist, habe ich aufgehört“, so der Angeklagte, der in kindlicher Sprache berichtete. Im zweiten Fall hatte der Selmer die gleichen Handlungen am Siebenjährigen vorgenommen. Auch da habe er aufgehört, nachdem der Junge dies als Sauerei bezeichnet habe.

Autor:

Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen

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