Kettenbrief sorgt für Angst unter Schülern
Kettenbriefe mit heftigem Inhalt machen seit Tagen an den Schulen in der Region die Runde. Von Handy zu Handy wird die Nachricht verschickt und verbreitet Angst und Unsicherheit – denn der Verfasser droht den Empfängern mit einem brutalen Tod.
Der Brief sei kein „Fake, sondern eine Warnung“ heißt es gleich im ersten Satz und dann geht’s richtig zur Sache – die folgenden Schilderungen sind deshalb nichts für schwache Nerven. Nachts werde sich der „Täter“ im Schrank verstecken und sein „Opfer“ durch einen Spalt beobachten, es den ganzen nächsten Tag verfolgen und am Abend mit einem langen Messer töten – das sei die Strafe für die Nichtbeachtung der im Brief genannten Regeln. „Ich werde dein Blut austrinken, deine Knochen auffressen, deine Haare ausreißen, deine Kopfhaut auffressen“, droht der Verfasser des Kettenbriefes mit drastischen Worten und untermauert seine Behauptung mit mehreren Beispielen. Ein Mädchen namens Julia etwa habe nicht an den Brief geglaubt und „ich habe sie sofort umgebracht, noch in der gleichen Minute“. Im Stil dieser Sätze geht es über mehrere Absätze weiter und am Ende nennt der Schreiber seine Bedingungen, um das vermeintliche Opfer zu verschonen: Der Empfänger soll den Kettenbrief an zwanzig Kontakte weiterschicken und zwar innerhalb von zehn Minuten.
Organhandel und Visitenkarten mit Narkosemittel
„Kettenbriefe dieser Art gehören in den Bereich der ‚Urban Legends“, also der modernen Sagen und haben keinen realen Hintergrund“, erklärt Kim Freigang von der Polizei Dortmund. Mythen dieser Art verbreiten sich im Internet-Zeitalter über soziale Netzwerke und Handys rasend schnell, dazu gehört zum Beispiel auch die erfundene Geschichte von den für den Organhandel entführten Kindern oder der Bericht über die angeblich mit einem Narkosemittel getränkten Visitenkarten. „Eltern sollten ihre Kinder aufklären, dass sie keine Angst haben müssen, denn hinter dieser Nachricht steht keine wirkliche Person und auch wenn man die Nachricht nicht weiterschickt, hat es keine Folgen“, betont Vera Howanietz, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde in Unna. Kettenbriefe löschen und nicht weiterleiten, lautet deshalb im Allgemeinen der Rat der Polizei. Wenn ein Brief oder eine WhatsApp-Nachricht – anders als im aktuellen Fall - tatsächlich Anhaltspunkte für eine konkrete Bedrohung liefert, also etwa durch eine bekannte Person, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Rechtsanwalt: "Bedrohung und Nötigung"
Der Versand des Kettenbriefes hat auch eine rechtliche Seite. „Person X, also die ursprüngliche Quelle des Briefes, bedroht den Empfänger mit einem Verbrechen, in diesem Fall einem Tötungsdelikt und erfüllt damit den Tatbestand der Bedrohung“, erklärt Tim Salewski, Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht in der Kanzlei Schroeder und Kollegen in Brambauer. Die „Regel“, dass der Empfänger den Brief innerhalb von zehn Minuten an zwanzig weitere Personen schicken muss, gilt nach deutscher Gesetzgebung als Nötigung, versendet der Empfänger den Brief nicht weiter, immerhin als versuchte Nötigung. Der Empfänger, der den Brief an seine Kontakte weiterschickt, könnte sich eventuell auch für den Tatbestand der Bedrohung oder Nötigung verantworten müssen, ob dann hier ein sogenannter rechtfertigender Grund in Betracht kommt, ist umstritten und obliegt einer Einzelfallentscheidung des Tatgerichts. „Losgelöst vom Strafrecht könnte man zivilrechtlich gegen diese Nachrichten vorgehen, etwa mit Unterlassungsansprüchen. Im Falle eines durch den Kettenbrief entstandenen Schadens wären auch Schadensersatzansprüche gegen den Versender eine denkbare Variante“, so Rechtsanwalt Tim Salewski.
Nachricht ist Thema im Unterricht
Der Lüner Anzeiger erkundigte sich in Lünen und Selm zu konkreten Fällen. Diana Post, Schulleiterin der Selma-Lagerlöff-Sekundarschule in Selm, suchte nach der Anfrage unserer Zeitung in den Klassen das Gespräch mit den Schülern. „Den Kettenbrief hat seit einigen Tagen etwa die Hälfte unserer Schüler bekommen, allerdings nicht während des Unterrichts, sondern in ihrer Freizeit, denn an unserer Schule gilt ein Handyverbot.“ Vom Brief erzählten die Schüler ihren Lehrern erst am Donnerstag auf genaue Nachfrage, vereinzelt gebe es wohl auch Sprachnachrichten. Die Schule reagierte sofort und machte das Schreiben und den brutalen Inhalt noch am Donnerstag zum Thema im Unterricht. „Viele Schüler wussten aus früheren Aufklärungen zu Handys und Internet, wie sie sich in solchen Fällen verhalten müssen, gerade bei jüngeren Schülern lösten die drastischen Schilderungen aber auch Ängste aus“, so Post. Die Schulleiterin informiert auch die Schulpflegschaftsvorsitzende und verschickte am Freitag zusätzlich einen Elternbrief, zu neuen Medien und Cybermobbing plant die Sekundarschule aber auch weiter regelmäßige Elternabende, wie schon im vergangenen Jahr.
Elternabend zu Gefahren im Internet
In Lünen ergab eine Umfrage in den Klassen der Heinrich-Bußmann-Schule ebenfalls eine hohe Zahl von betroffenen Schülern. „Unsere Schüler wissen in der Regel mit den Nachrichten umzugehen, löschen sie oder blockieren den Empfänger“, berichtet Beratungslehrer Thorsten Theimann. Videos, die auf den Handy geteilt werden, seien zum Teil die schwierigeren Inhalte. Im November gibt es auch an der Bußmann-Schule noch planmäßig einen Elternabend zu Mobbing und Gefahren im Internet. Die Dunkelziffer an anderen Schulen in der Region dürfte ähnlich hoch sein, denn nach Recherchen unserer Zeitung sprechen Schüler eher nicht von sich aus über diese Nachrichten. In Nordkirchen machte das Schreiben offenbar schon vor den Herbstferien die Runde, so steht es in einem Elternbrief einer Schule aus der Nachbarstadt. Eine Mutter schickte den Brief an unsere Redaktion und hier ist neben Sprachnachrichten auch die Rede von Anrufen.
Fakt ist: Der Kettenbrief ist absoluter Unfug und am Ende macht an den Sätzen eine Sache tatsächlich Angst – die unsagbar schlechte Rechtschreibung des unbekannten Verfassers.
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