Herbstlaub: Gehweg fegen ist Pflicht
Herbstlaub macht in den nächsten Wochen viel Arbeit und wer den Besen schwingt, muss an eine Menge Vorschriften denken. Die Stadt Lünen erinnert an die Pflicht, Gehwege zu reinigen.
Mit dem Gehweg fängt es schon an. Was ein Gehweg ist, das regelt die Satzung der Stadt Lünen ganz genau. „Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten alle selbständigen Gehwege“ heißt es da ein wenig umständlich im Amtsdeutsch. Klar ist aber, was Anlieger im Herbst und Winter machen müssen - denn nach Angaben der Stadt gibt es zu dieser Zeit vermehrt Beschwerden über über Herbstlaub und Unkraut auf den Gehwegen. Eigentümer und Erbbauberechtigte müssen deshalb zwischen Anfang Oktober und Ende März mindestens einmal in der Woche den Gehweg reinigen; und zwar in der Zeit bis 17 Uhr. Zwischen April und September gibt es übrigens auch Zeiten. Dann muss jede Woche bis 19 Uhr das Pflaster gereinigt sein.
Was sind denn Mischflächen?
Zur Reinigung gehört zum Beispiel, Schmutz, Unkraut, Laub, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen und natürlich auch sachgerecht zu entsorgen. Anlieger von Mischflächen – das sind Flächen, die keinen Gehweg haben, der durch einen Bordstein oder ein erhöhtes Niveau markiert ist – müssen einen Streifen reinigen, der von der Grundstücksgrenze an 1,50 Meter breit sein soll. Mischflächen finden sich etwa Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Zonen oder Spielstraßen.
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