Hammer schlägt im Lüner Rathaus zu
Schnäppchenjäger und Auktionsliebhaber aufgepasst: Am Freitag, 27. April, steigt wieder von 10 bis 12 Uhr die beliebte Fundsachenversteigerung im Foyer des Lüner Rathauses.
Rund 70 herrenlose Fahrräder aller Art warten auf neue Besitzer, dazu werden auch rund 20 Handys, zwei Uhren sowie eine Digitalkamera und ein Funkgerät versteigert. Die Fundsachen haben alle die sechsmonatige Aufbewahrungsfrist hinter sich. In dieser Zeit hatten die Besitzer die Möglichkeit, sich zu melden und die Sachen abzuholen. Auch einige gepfändete Gegenstände werden versteigert.
Was es Kurioses an Fundsachen in Lünen gab, welche Rechte und Pflichten man als Finder hat und wie die Fundsachenauktion im Rathaus abläuft:
Einzelne Socken gehen bekanntlich oft irgendwie verloren. Aber wie „verliert“ man bloß einen neuen Beamer im Wert von 1.000 Euro, eine Playstation oder einen Rollstuhl? „Verloren geht wirklich alles“, weiß Martin Eichelt.
Er ist Mitarbeiter der Stadt, zuständig für das Fundbüro und die Fundsachenversteigerung am Freitag, 27. April, im Rathausfoyer. Eichelt hat schon einiges an verrückten Fundgegenständen gesehen. „Ich finde bald gar nichts mehr außergewöhnlich“, sagt er deshalb auch.
Auch der erwähnte Beamer kam unter den Hammer, weil sich kein Besitzer fand.
Mehr Glück hatte ein Geschäftsmann aus Süddeutschland, der Laptop, Handy und Koffer in Lünen zurückließ.„Quasi sein ganzes Büro hat er am Bahnhof stehen lassen“, berichtet Eichelt. Der Mann meldete sich schnell, ehrliche Finder hatten seine Sachen abgegeben.
Fundsachen-Klassiker sind Schlüssel, Dokumente, Handys und herrenlose Fahrräder, letztere kommen auch oft von der Polizei. „Dokumente und Schlüssel werden natürlich nicht versteigert“, erklärt Martin Eichelt. Die Versteigerung läuft klassisch ab. Es wird so lange geboten, bis keiner mehr mitgeht. Dann heißt es zum ersten, zum zweiten und zum dritten!
„Nach dem Zuschlag muss bar bezahlt werden, ein Rückgaberecht gibt es nicht“, erläutert Martin Eichelt. Streit mit der Stadt als „Auktionshaus“ gab es bisher nicht. „Mal aber unter den Bietern“, berichtet der Stadtangestellte. Denn beim „Biet-Fieber“ kochen schon mal die Emotionen hoch. „Es kam schon vor, dass sich mehrere so hochbieten, dass am Ende mehr Geld bezahlt wird, als der Gegenstand wert ist“, sagt Eichelt.
Übrigens: Wer etwas findet, ist verpflichtet es bei Polizei oder Stadt zu melden. Sonst macht man sich der Fundunterschlagung strafbar. Sollte der Besitzer innerhalb der sechs Monate sein Fundstück wiederbekommen, hat man ein Recht auf Finderlohn. Je nach Wert des Gegenstandes sind dies drei bis fünf Prozent. Meldet sich kein Besitzer, kann man nach sechs Monaten dann als Finder Besitzansprüche geltend machen.
Autor:Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd |
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