Bienen-Faulbrut: Teile von Lünen werden zum Sperrgebiet
Schlechte Nachricht für Imker: In einem Bienenstand in Selm ist die bösartige Faulbrut festgestellt worden. Teile von Selm, Lünen und Werne wurden deshalb zum Sperrbezirk erklärt. "Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig unbedenklich verzehrt werden kann", betont Dr. Anja Dirksen von der Veterinärbehörde des Kreises Unna.
Die Amerikanische oder auch bösartige Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung bei Bienenvölkern, deren Behandlung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich die Bienenbrut befällt.
"Erwachsene Bienen können nicht an Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort", erläutert Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis.
Sperrbezirke
Das von der Kreisveterinärbehörde zum Sperrbezirk erklärte Gebiet wird im Norden begrenzt durch die Straßen An der Bleiche, Zum Wegebild, Hölterweg, Sandweg, Cappenberger Damm und Selmer Landstraße bis zum Waldrand Am Kohuesholz.
Die östliche Grenze des um den befallenden Bienenstand herum gezogenen Sperrbezirks verläuft am Waldrand Kohuesholz, südlich verlaufend über Varnhövel, Varnhöveler Straße und Langernstraße bis zur Bahnlinie.
Die Südliche Begrenzung zieht sich entlang der Bahnlinie bis Dreischfeld, Dreischfeld, Richard-Schirrmann-Weg, Am Vogelsberg, Cappenberger Straße, Im Holt und Bergkampstraße bis zur Borker Straße. Im Westen verläuft die Grenze entlang der Borker Straße bis zur Straße An der Bleiche.
Maßnahmen
Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden.
Besitzer von Bienenvölkern innerhalb von Selm, Werne und Lünen müssen dies unverzüglich unter Angabe des Standortes der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Platanenallee 16, 59425 Unna, anzeigen.
In dem Sperrbezirk befindliche bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Ebenso dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Dadurch wird vor allem die Wanderung von Bienenvölkern aus dem betroffenen Gebiet heraus und ebenso ins Gebiet hinein unterbunden.
Autor:Claudia Prawitt aus Lünen |
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