Anmeldefrist für Osterfeuer läuft bald ab

Hoppla, demnächst ist ja schon wieder Ostern. Und zu einem richtigen Osterfest gehört ein schönes Osterfeuer. Aber wer ein Osterfeuer machen möchte, muss sich schnell entscheiden.

Denn am 15. März läuft die Anmeldefrist ab. Für ein Osterfeuer sollte spätestens zwei Wochen vor Ostern ein schriftlicher Antrag in der Abteilung Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung der Stadt Lünen eingegangen sein. In dem Schreiben müssen folgende Informationen enthalten sein: Vollständiger Name, Anschrift und eine Mobilfunkerreichbarkeit des Veranstalters und einer Aufsichtsperson. Außerdem muss angegeben sein, was für eine Beschaffenheit das Material hat und in welchen Mengen es verbrannt wird. Anmelder sollten auch beachten, dass das Osterfeuer nur von 16 bis 24 Uhr und nur am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden darf.

Mehr zum Thema:
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Autor:

Jacqueline Hövekenmeier aus Lünen

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