Viele Einschränkungen - Aber es darf wieder gekickt werden

Lünen. (Jan-) Der Vorstand des Fußball-Kreises Dortmund hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch beschlossen, dass der kreisliche Testspielbetrieb am Samstag, 25. Juli 2020, wieder aufgenommen werden darf. Dazu haben der Kreisfußballausschuss, der Kreisjugendausschuss und der Kreisschiedsrichterausschuss Vorgaben erarbeitet, die bitte einzuhalten sind.
Der Vorstand um Vorsitzenden Jürgen Grondziewski und die Vertreter des Fußball- ,des Jugend- und des Schiedsrichterausschuss, Pascal Sellung, Andreas Edelstein und Markus Schanz appelliert an die Vereine: „Bitte nehmt diese Vorgaben zur Kenntnis; der Kreis wird dazu vor Aufnahme der Testspiele noch eine Videokonferenz anbieten. Der Kreis wünscht allen Teams nun einen reibungslosen Einstand in den Spielbetrieb; bleibt gesund.“
Hier die Vorgaben für das Austragen von Freundschaftsspielen, die den Vereinen einiges abverlangen:

Grundsätzliches zu Freundschaftsspielen im Kreis
„Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Gleichzeitig warnt der Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (FLVW) vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen spricht der Kreis 11 Dortmund nachfolgende Vorgaben zur Aufnahme von Freundschaftsspielen im Kreis aus.

Grundsätzlich haben sich alle Vereine an die gültige Corona Schutzverordnung und an die behördlichen Auflagen zu halten. Zudem ist die Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes und dessen Einhaltung zwingend vorgeschrieben. Der Gastgeber wird zwingend verpflichtet, vor Betreten der Sportanlage die Gastmannschaft über das vor Ort gültige Hygienekonzept ausreichend zu informieren.
Vorgaben zu Freundschaftsspielen im Kreis
Freundschaftsspiele sind ab dem 25. Juli 2020 wieder unter den oben erwähnten Punkten und unter folgenden zusätzlichen Bedingungen erlaubt:
Es dürfen max. 30 Sportler auf dem Platz sein, d. h., zu den 30 Sportlern gehören je Mannschaft 11 Spieler plus je 4 Ergänzungsspieler. Diese sind vor Spielbeginn im Spielbericht aufzuführen. Abweichungen von den genannten Spielern sind nicht zulässig. Die Höchstgrenze von 15 Spielern je Verein ist nicht zu überschreiten.
Und es dürfen bis max. 100 weitere Personen auf die Anlage. Dazu gehören Trainer, Betreuer, SR, SR-Assistenten, Ordner, Vereinsmitarbeiter, etc., diese dürfen sich auf der Sportanlage aufhalten.
Die Ergänzungsspieler dürfen auf der Auswechselbank Platz nehmen - allerdings nur, wenn diese groß genug ist. Dieses hängt natürlich von der Beschaffenheit der jeweiligen Platzanlage ab, sicherheitshalber empfehlen wir einen Mund- Nasenschutz, sollte der Abstand nicht eingehalten werden können.
Der gastgebende Verein muss sich an die Corona-Regeln halten, Hygienepläne bei der jeweiligen Stadt eingereicht haben und auf den Sicherheitsabstand von 1,5 m achten. Dazu bereitet jeder Verein eine Namensliste der geplanten Spieler vor, in der sich jeder persönlich einzutragen hat. Die Listen sind vom gastgebenden Verein einzusammeln und vier Wochen aufzubewahren.
In den Umkleidekabinen dürfen sich zeitgleich nur max. zehn Personen aufhalten. Das ist für Fußballteams kaum durchführbar. Es wird daher dringend empfohlen einen Hinweis an die teilnehmenden Vereine/Mannschaften zu geben, umgezogen zu der Veranstaltung zu erscheinen und auch nach dem Spiel sofort wieder die Platzanlage zu verlassen. Dem Schiedsrichter (SR) ist eine gesonderte Kabine zur Verfügung zu stellen.
Bei den Zuschauern auf der Platzanlage ist es dagegen schon eher durchführbar. Jeder Zuschauer, SR u. SRA, Mitarbeiter der Vereine, Trainer, Betreuer etc. am beteiligten Spiel, muss sich zwecks Rückverfolgung in eine vorbereitete Namensliste mit Datum, Zeiten, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift eintragen.
Der Heimverein ist verpflichtet, das Betreten/Verlassen der Sportanlage zu dokumentieren.
Turniere / mehrere Spiele pro Tag
Bis auf Weiteres wird der Kreis DO keine Turniere, o. ä. Veranstaltungen genehmigen.
Zeitlicher Ablauf von F-Spielen
Die Freundschaftsspiele -Spiele müssen zeitlich so angesetzt werden, dass zwischen Abpfiff und Anpfiff des Folgespiels eine Pause von 60 Minuten vorgesehen ist. Andernfalls wird die jeweils spielleitende Stelle das Spiel absetzen. Zudem ist zu gewährleisten, dass den Folgemannschaften der Zutritt zur Sportanlage erst erlaubt wird, wenn die Beteiligten des Vorspiels die Platzanlage verlassen haben. Etwaige Vereinsmitarbeiter sind davon ausgenommen, müssen sich aber in der nun neuen Anwesenheitsliste erneut eintragen.
Hinweis zu den Altersklassen der G- bis D-Junioren. Es darf nur ein Spiel zeitgleich auf der gesamten Sportanlage stattfinden. Die andere Platzhälfte ist freizuhalten.
Weitere Hinweise
Sollten sich in Zukunft besondere Situationen im Rahmen der Corona-Pandemie ergeben, behält sich der Kreis vor, neue aktuelle Entscheidungen zu treffen.
Freundschaftsspiele werden nur dann zulässig, wenn sie mindestens drei Tage vor Spielbeginn im DFBnet eingetragen sind. Kurzfristige Änderungen/Ansetzungen sind mit der jeweils spielleitenden Stelle abzustimmen.

Autor:

Lüner SV Fußball e.V. aus Lünen

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