Lüner SV mit einem Bein im Verbands-Pokal?
LÜNEN. Mit der Partie zwischen dem SV Brackel 06 und Kirchhörder SC hat sich die 6.Spielrunde um den kik-Pokal des Fußball-Kreises Dortmund komplettiert.
Wickede - Schüren 6:7 n.11m
Brackel - Kirchhörde 6:5 n.11m
Kirchderne - Lüner SV :3
Brünninghausen - Aplerbeck 2:5 n.11m
Damit bestreiten am Mittwoch, 11. April, 19 Uhr der Lüner SV gegen Schüren in Schwansbell und Aplerbeck gegen Brackel die Halbfinales. Die Sieger daraus stehen im Endspiel, das zwischen dem 9. Und 16. April stattfinden soll.
Pokalspielleiter Gisbert Dankowski erklärt dazu: „Sollten sich bei den Durchführungsbestimmungen 2017/18 zum Verbandspokal 2018/19 keine gravierenden Änderungen einstellen, gelten der ASC 09 Dortmund und der F.C. Brünninghausen zur Zeit durch Ihre Platzierungen zwischen Rang eins und sechs in der Oberliga bereits als Teilnehmer am Verbandspokal. Würde der BSV Schüren Meister der Landesliga Staffel 3, wäre auch er als Gruppenmeister für den Verbandspokal qualifiziert.“
Sollten der Lüner SV oder SV Brackel ins Endspiel einziehen, würde der Kreispokalsieger ebenfalls noch am Verbandspokal teilnehmen. Kämen jedoch der ASC und Schüren ins Endspiel, so müsste zur Ermittlung des Teilnehmers aus dem Kreis Dortmund Teilnehmers noch ein Spiel um Platz drei durchgeführt werden.
Dankowski: „Aber so weit ist es noch nicht und voraussehen können wir es auch nicht. Somit bleibt die Spannung im diesjährigen Wettbewerb wohl bis zur endgültigen Entscheidung bestehen.
Hier ein Auszug aus den Durchführungs-Bestimmungen am Verbands-Pokal 2017/18
Teilnahmeberechtigt sind 64 Mannschaften,
darunter die westfälischen Mannschaften der 3. Liga, der Regionalliga sowie evtl. westfälische Absteiger aus der 2. Bundesliga (jeweils des abgelaufenen Spieljahres),
die auf den Plätzen 1 – 6 platzierten Vereine der Oberliga Westfalen, die Meister der Westfalen-, Landes- und Bezirksligen, die 29 Kreispokalsieger der 29 Kreise,
die verbleibenden Plätze bis zur Zahl 64 werden an die Kreise vergeben, die die meisten Herren-Mannschaften stellen, die aktiv am Spielbetrieb der Kreisligen teilnehmen (Stichtag: Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages des abgelaufenen Spieljahres). Dabei kann jeder Kreis höchstens einen weiteren Teilnehmer stellen.
Teilnahmeberechtigt sind nur 1. Mannschaften. Bei den Spielen der ersten drei Verbandsrunden hat die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht, in den weiteren Runden auf nur noch die Kreisligisten.
Sollte ein Meister der Bezirks-, Landes- oder Westfalenliga oder ein auf den Plätzen 1-6 platzierter Verein der Oberliga Westfalen gleichzeitig Kreispokalsieger werden, so geht das Teilnahmerecht am Verbandspokal auf den Verlierer des Finales des jeweiligen Kreises über. Sollte auch der Verlierer des Kreispokalfinales bereits durch Meisterschaft in der Bezirks-, Landes- oder Westfalenliga oder Platzierung in der Oberliga Westfalen für den Verbandspokal qualifiziert sein, so geht das Teilnahmerecht am Verbandspokal automatisch auf den jeweiligen Drittplatzierten im Kreispokal über.
Sollte ein Kreis neben dem Kreispokalsieger einen weiteren Teilnehmer am Verbandspokal melden können und beide Finalisten sind bereits durch Meisterschaft in der Bezirks-, Landes- oder Westfalenliga oder Platzierung in der Oberliga Westfalen für den Verbandspokal qualifiziert, so geht das Teilnahmerecht auch auf den jeweiligen Viertplatzierten im Kreispokal über.
Endet ein DFB-Pokalspiel unentschieden, wird es um zweimal 15 Minuten verlängert. Ist danach ein Sieger nicht ermittelt, wird er durch Elfmeterschießen festgestellt. Sollten diese beiden Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden stehen, erfolgt sofort ein Elfmeterschießen.
Es dürfen bis zu 3 Spieler ausgetauscht werden, bei Verlängerung bis zu 4.
Teilnahmeberechtigung an der DFB-Pokal Hauptrunde sind der Verbandspokalsieger und der Sieger des Qualifikationsspiels zwischen dem Meister der Oberliga Westfalen und der bestplatziertesten westfälischen Mannschaft der Regionalliga West.
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen erhält für die Teilnehmer an der DFB-Pokal Hauptrunde einen Betrag aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Dieser Betrag bzw. Vermarktungserlös wird ausschließlich an die teilnehmenden Vereine des Landesverbandspokals ausgeschüttet.
Die jeweils ausscheidenden Vereine der jeweiligen Runde erhalten folgende Beträge: 1. Runde 600 €, 2. Runde 1.000 €, 3. Runde 1.600,00 €, 4. Runde 2.600 €, 5. Runde 5.000 €, 6. Runde 11.600 €. Jan-
Autor:Lüner SV Fußball e.V. aus Lünen |
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