TV Eintracht Brambauer
Gute Nachricht für den Breitensport

Mit dem 1. Januar treten für gemeinnützige Sportvereine einige Änderungen in Kraft. So sind mit dem Jahressteuergesetz Entlastungen beschlossen worden. Zum Beispiel

  • die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von 2.400 € auf 3000 €
  • die Anhebung des Ehrenamt-Freibetrages von 720 € auf 840 €.

Die ehrenamtlich tätigen Übungsleiter und Vorstandsmitglieder, die sich in Sportvereinen engagieren, können sich also freuen.
Quelle: Landessportbund NRW.

Autor:

Martina Seeliger aus Lünen

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