Endlich! Der Fußball darf wieder rollen!!!

Die Inzidenzwerte in Westfalen sinken. Heute liegen alle Kreise und Kommunen mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Hagen bei einer Inzidenz von 35 oder darunter. Da gleichzeitig auch die Inzidenz im Landesdurchschnitt unter 35 liegt, ergeben sich weitere Lockerungen für den Sport.

So entfällt, so teilte der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) mit, in den Kreisen und Kommunen, die seit fünf Tagen bei einer Inzidenz von 35 bzw. darunter liegen (sich also in „Stufe 1“ befinden), die Pflicht des Nachweises von negativen Coronatests für die Sportausübung (siehe §14 Abs. 4 Satz 6 der Coronaschutzverordnung).

Das heißt, dass Sportler keinen negativen Test mehr nachweisen müssen und für die Vereine die Kontrollpflicht entfällt. „Auch wenn die Testpflicht entfällt, nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bitte weiterhin umsichtig und passen Ihr Hygienekonzept entsprechend an. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten auch weiter zwingend notwendig ist und stellen Ihnen dazu gerne die FLVW-CheckIn App zur Verfügung“, so der Verband.

Auf der aktuellen Videokonferenz mit den Kreisvorsitzenden und dem Präsidium wurde vereinbart, dass Freundschaftsspiele ab sofort wieder in ganz Westfalen möglich sind, da die Inzidenzwerte gesunken sind. Der Verband: „Ein regelrechter „Freundschaftsspiel-Tourismus“ ist zu vermeiden.“

Ergänzend zu den Anforderungen im Trainingsbetrieb sind bei einem Freundschaftsspiel weitere Aspekte zu beachten. Die Anreise (im Regelfall in Fahrgemeinschaften mit PKWs), die Nutzung von Umkleiden (sofern zulässig) und die Unterbringung von Zuschauern (im Kinder- und Jugendbereich sind dies insbesondere die Eltern) sind verantwortungsvoll zu planen.

Auch in der aktuellen Version der Coronaschutzverordnung bleiben Turniere mit Sportfest-Charakter nach § 14 Abs. 4 Satz 7 der aktuellen Coronaschutzverordnung weiter bis zum 31. August untersagt. Turniere, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und bei denen an einem Tag maximal zwei Spiele abgehalten werden, können im Ermessen der Kommunen zugelassen werden. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Turniergenehmigungen nur vorbehaltlich der durch den Verein individuell einzuholenden Zustimmung der örtlichen Kommune erteilt werden können.

Der Saisonstart im Amateurfußball für die überkreislichen Spielklassen (Frauen /
Männer) ab der Westfalenliga ist für den 29. August 2021 geplant. Eine Entscheidung über den Start in der Oberliga Westfalen wird nach einer Videokonferenz mit den Vereinen getroffen.

Die erste Runde im Krombacher Westfalenpokal soll zwischen dem 15. und 22. August, die zweite zwischen dem 23. August und 24. September 2021 stattfinden. So wird den Vereinen eine längere Vorbereitungszeit gegeben. Durch das Vorziehen der Pokalspiele ist darüber hinaus außerdem die Austragung an den Wochenenden möglich, was „englische Wochen“ gerade zum Beginn der Saison und somit eine Überbelastung unserer Mannschaften verhindern soll.

Der Rahmenterminkalender wird innerhalb der kommenden zwei Wochen auf www.flvw.de veröffentlicht.

Der Saisonbeginn für die überkreislichen Jugendspielklassen ist für das Wochenende 28./29. August 2021 geplant. Für Anfang Juli ist die Einteilung der überkreislichen Jugendspielklassen 2021/2022 terminiert.

Autor:

Lüner SV Fußball e.V. aus Lünen

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