50.000 Euro für böses Foul

Michael Schlein (l.) in einem früheren Derby gegen den ATC Brambauer.
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Die letzten zweieinhalb Jahre waren für Michael Schlein eine schwere Zeit. Nun gibt es eine positive Nachricht für den Fußballspieler des VfB Lünen, der nach einem bösem Foul damals in einem Kreisliga-A-Spiel berufsunfähig und Sportinvalide ist.

Das Oberlandesgericht entschied in einem Urteil, das bundesweit für Aufsehen sorgte: Der Spieler des VfL Kemminghausen, der Schlein damals schwer verletzte, muss – bzw. seine Haftpflichtversicherung – 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Zwölf Operationen hat Schlein hinter sich, lange Zeit war nicht sicher, ob das Bein amputiert werden muss. Der Leidensweg des aktuellen Co-Trainers des VfB Lünen ist noch nicht zu Ende. „Ich muss weiter kämpfen“, sagt er. Weitere Operationen sind schon terminiert. „Das große Ziel wäre es, irgendwann schmerzfrei zu gehen.“

Schlein ist seit dem Foul berufsunfähig, der 34-jährige Familienvater hatte als Maler und Lackierer gearbeitet. Das Urteil ist für die Familie eine Genugtuung, das Schmerzensgeld aber nur ein kleiner Trost. „Ich würde das Geld sofort gegen das alte Leben tauschen, wieder arbeiten und Fußball spielen können“, so Schlein. Das Geld deckt einen Teil der entstandenen Kosten: Rund 30.000 Euro sind durch Operationen und Arbeitsverlust zusammengekommen.

Michael Schlein (l.) in einem früheren Derby gegen den ATC Brambauer.
Michael Schlein (gelbes Trikot) in einem früheren Derby gegen den den SV Preußen Horstmar.
Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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