Versicherungen helfen bei Silvester-Schäden
Böller und Raketen verjagen zu Silvester nicht nur die bösen Geister - Feuerwerk auf Abwegen verursacht Jahr für Jahr auch hohe Schäden. Versicherungs-Experte Jörg Lewe aus Lünen mit Agentur in Bergkamen erklärt die wichtigsten Versicherungen für einen guten Start ins neue Jahr.
Brände durch Feuerwerk rangieren in der Liste der Schäden einer Silvesternacht ganz oben, ob am Dach, der Hauswand, der Garage, dem Gartenhaus oder dem Carport. Schäden dieser Art zahlt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. "Diese Regelung gilt vor allem dann, wenn der Schaden nicht vom Besitzer selbst verursacht worden ist und der Schuldige nicht ermittelt werden kann", so Jörg Lewe. Ein Klassiker in der Reihe der Silvester-Pannen ist das Tischfeuerwerk. Funken setzen die Tischdecke oder Gardine in Flammen und schnell brennt das Wohnzimmer. Die Hausratsversicherung bietet nicht nur Versicherungsschutz für viele Fälle wie Einbruch oder Sturm, sondern auch bei Bränden, Explosionen und den Folgeschäden, wie das Löschwasser der Feuerwehr.
Haftpflicht für Feuerwerk-Schäden am Auto
Nachbarn treffen sich auf der Straße, wünschen sich ein frohes neues Jahr und schon brennt die Wunderkerze kleine schwarze Löcher in die neue Jacke. Schadensersatzansprüche von Dritten zahlt in begründeten Fällen die allgemeine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung wehrt außerdem unbegründete Ansprüche ab - etwa wenn schon vor Silvester Löcher in der Jacke waren - zur Not vor Gericht. Die Haftpflicht kümmert sich auch bei fahrlässig herbeigeführten Feuerwerk-Schäden an Fahrzeugen, etwa Dellen in der Karosserie oder Flecken auf dem Lack. Die Vollkaskoversicherung hilft Autobesitzern bei mutwilligen Beschädigungen, etwa aufgrund von Vandalismus durch Unbekannte.
Unfallversicherung hilft bei Verletzungen
Verletzungen durch Feuerwerk zählen zu den wohl schlimmsten Schäden einer fröhlichen Party ins neue Jahr. "Ziehen sich Feiernde in der Silvesternacht etwa beim Umgang mit Feuerwerk Verletzungen zu und tragen dabei einen dauerhaften Schaden davon, erhalten sie Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung. Zum Beispiel Geldzahlungen, die Übernahme von Kosten für Behandlungen oder die Begleitung durch einen Experten für Rehabilitation " erklärt Jörg Lewe. Achtung, kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich verursachten Schäden. Ein Böllerwurf in eine Menschenmenge, auf Fahrzeuge oder andere Gegenstände ist kein lustiger Streich. Schäden zahlen die Verursacher deshalb aus eigener Tasche.
Thema "Silvester" im Lokalkompass:
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