Tiefflieger aufgepasst
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Die Meinung „in Deutschland gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung“, zum Beispiel auf bundesdeutschen Autobahnen, ist falsch.
Wird die Straßenverkehrs-Ordnung zugrunde gelegt, dann wird auf Autobahnen, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ausgesprochen.
An die Richtgeschwindigkeit kann der Autofahrer sich halten, muss er aber nicht.

Wenn Tiefflieger unterwegs sind

„Da ist wohl ein Tiefflieger unterwegs“, dieser Satz wird gerne ausgesprochen, wenn ein schnelles Auto beobachtet wird.
Mit der Formulierung „Tiefflieger“ wird es spannend, denn im Luftraum gibt es, je nach Flughöhe, eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Ein Auto kann sicher nicht fliegen, allerdings ist es überraschend, wie tief der Luftraum definiert ist.
Der sogenannte Luftraum „G“ beginnt bei null Metern über dem Boden. Also auf dem Asphalt.

Der Luftraum ist in der Luft-Verkehrs -Ordnung „LuftVO“ in Schichten aufgeteilt.
Die unterste „Luftschicht“ reicht von 0 Metern bis auf die Höhe von 300 Meter. Die nächste Flugverkehrs-Luftschicht steigt bis auf 3.000 Meter. Darüber hinaus geht es bis auf 6.000 Meter und dann nochmal hoch bis auf 11.000 Meter.
In der untersten Schicht, 0 bis 300 Meter, sind höchstens 283 km/h erlaubt.

Fährt ein PKW schneller als 283 km/h, dann verstößt es gegen geltendes Luftrecht.

Stand heute gibt es eine Vielzahl an leistungsstarken Automobilen, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von sogar über 300 km/h „pilotiert“ werden können.
Wenn der Fahrer eines solchen Kraftfahrzeuges es mal „laufen“ oder besser gesagt „fliegen“ lassen möchte, ist das dann eine Straftat?
Nein, ist es nicht. Die „LuftVO hat ihren Geltungsbereich für „Luftfahrzeuge“. „Kraftfahrzeuge“ unterliegen der Straßenverkehrsordnung „StVO“.

Würde sich ein Kraftfahrzeug-Pilot mit einem Düsen-Jet-Piloten verabreden, um, mit ihren „Fahrzeugen“ auf einer Autobahn zu testen, wer schneller auf, zum Beispiel, 350 km/h ist, dann würde der Jet-Pilot bestraft, der Autofahrer aber nicht.
Kurios, aber wahr.

Autor:

Peter Adam aus Lünen

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