So schützen Sie sich vor EHEC
Es ist schon fast ein Jahr her, dass sich die Meldungen über schwere EHEC-Fälle in Deutschland und in Nachbarländern häuften. Die Erkrankungswelle ist glücklicherweise abgeebbt, aber dennoch sollten wichtige Hygienetipps zum Schutz vor der Erkrankung grundsätzlich immer eingehalten werden.
Das betont Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna. „Der effektivste Schutz vor einer Infektion ist die ausreichende Hygiene.“
Folgende Grundregeln sollten daher unbedingt eingehalten werden:
- Rohmilch vor dem Verzehr abkochen; pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch ist als sicher anzusehen.
- Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen.
- Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch beim Grillen (dabei auch verschiedene Bretter, Teller, Zangen verwenden).
- Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit rohem Fleisch, Verpackungen oder Tauwasser sofort gründlich reinigen und abtrocknen.
- Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60 Grad waschen.
- Rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum schälen oder zumindest gründlich waschen.
"Empfindliche Personen und Risikogruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, immungeschwächte und ältere Menschen sowie Schwangere sollten Lebensmittel wie Rohmilchkäse oder streichfähige Rohwürste und rohes Fleisch von Wiederkäuern vorsichtshalber meiden“, rät Dr. Dirksen.
Eine weitere Infektionsquelle insbesondere für Kinder ist der direkte Kontakt zu Wiederkäuern. Bauernhöfe und Streichelzoos sind gerade auch in den nahenden Osterferien beliebte Urlaubs- und Ausflugsziele für Familien mit kleinen Kindern, Kindergartengruppen und Schulklassen. Nach dem Kontakt zu Tieren oder Erde sowie vor dem Konsum von Speisen und Getränken sollte man sich die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen. Außerdem ist es ratsam, Speisen und Getränke nur außerhalb der Tierställe und -gehege zu verzehren.
Weitere Informationen sind unter www.bfr.bund.de erhältlich.
Autor:Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen |
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