Osterfeuer - das müssen Veranstalter wissen
Ostern steht vor der Tür und wieder sollen überall in der Stadt die Feuer lodern. Vor dem Vergnügen kommt die Pflicht: Die Anmeldung der Feuer und einige Regeln.
Denn nicht jeder Lüner darf einfach ein Osterfeuer im Garten zünden. Das regelt in Lünen seit zwei Jahren eine Verordnung der Ordnungsbehörden. Sie erlaubt es Siedlergemeinschaften, Vereinen, Parteien, Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer zu veranstalten. Wichtig: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Bis zum 15. März können Veranstalter ihr Feuer bei der Stadt Lünen anmelden, die Angaben sind wichtig: Name und Anschrift des Veranstalters, Name und Handynummer einer volljährigen und verantwortlichen Aufsichtsperson, genaue Angaben zu Zeit und Ort des Osterfeuers zusammen mit einem Lageplan und zur Art und Menge des Brennmaterials.
Soviel Abstand vom Feuer muss sein
Osterfeuer dürfen von Ostersamstag bis Ostermontag jeweils in der Zeit von 16 Uhr bis Mitternacht abgebrannt werden. Wer ein Osterfeuer plant, sollte dabei auch die vorgegebenen Mindestabstände berücksichtigen. Zu Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten können, öffentlichen Verkehrsflächen und Bahngleisen, zu Versorgungsleitungen, einzelnen Bäumen, Wallhecken und Gebüschen sind es mindestens 25 Meter. Noch größer, nämlich hundert Meter, ist der Mindestabstand zu Wäldern und Naturschutzgebieten. Gleichzeitig darf es keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder fliegende Funken geben. Die Maximalgröße eines Osterfeuers liegt in Lünen bei 100 Kubikmetern Brennmaterial, das nur aus Heckenschnitt, Baumschnitt oder Schnittholz bestehen darf. Zum Schutz von Tieren muss das Material am Tag der Veranstaltung umgeschichtet werden. Fragen zu Osterfeuern beantwortet Martin Tamsel von der städtischen Abteilung öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung unter Telefon 02306 / 104 1728.
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Autor:Lokalkompass Lünen / Selm aus Lünen |
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