Keine Angst vor dem Leistungsschutzrecht
Ein Gespenst geht um im Internet. Leistungsschutzrecht heißt es und lässt viele Fragen offen. User haben Angst vor Abmahnwellen und Geldzahlungen. Im Lokalkompass ist diese Sorge völlig unbegründet. Im Gegenteil: Wir freuen uns über Verlinkungen.
Der Bundestag hatte das Leistungsschutzrecht, kurz LSR, Anfang März auf den Weg gebracht. Noch steht die Zustimmung durch den Bundesrat aus, die Aufregung ist trotzdem groß. War die Rechtslage für manchen Internetnutzer schon vorher verwirrend genug, wirft die Diskussion um das geplante Leistungschutzrecht neue Fragen auf: Was darf man noch bei Facebook, Twitter und anderen Plattformen teilen? Was ist erlaubt, was nicht? Müssen Blogger, Nutzer von sozialen Netzwerken und die Betreiber von Webseiten mit Geldforderungen rechnen?
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Das Leistungschutzrecht soll, ganz vereinfacht gesagt, Verlagen eine finanzielle Entschädigung für die Anzeige ihrer Beiträge auf fremden Webseiten zusichern. Suchmaschinen sollten ursprünglich sogar bei der Verwendung sogenannter Snippets, kleinster Textteile, zur Kasse gebeten werden. Der verabschiedete Entwurf sieht jetzt aber die Nutzung kleinster Textstücke vor, ohne dass die Urheber finanziell beteiligt werden. Problematisch: Wie lang die Textausschnitte in der Praxis sein dürfen, lässt der vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf offen. Im Zweifel werden also Gerichte entscheiden müssen, was klein genug ist.
Klares Statement im Lokalkompass
Wir vom Lokalkompass möchten an dieser Stelle klar Position beziehen: Sie dürfen auch in Zukunft gerne unsere Beiträge mit der Überschrift und einem Anrisstext teilen. Kostenlos und ohne Angst vor einer Abmahnung. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Artikel verlinken und aus unseren Texten unter Quellenangabe zitieren. Denn wir wissen aus unserer täglichen Arbeit in der Lokalkompass-Community, dass Internet nur im Austausch mit anderen Menschen funktionieren kann. Das weltweite Netz ist so lebendig und bunt wie seine Nutzer. Das Leistungsschutzrecht könnte diesen wichtigen Austausch lähmen.
Diese Dinge sind nicht erlaubt
Was weiterhin - ganz unabhängig vom Leistungschutzrecht - Bestand hat: Ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung ist es nicht erlaubt, vollständige Beiträge beziehunhgsweise Fotos oder große Teile davon zu kopieren sowie die Quelle und den Namen des Autors zu entfernen. Weitere Informationen dazu gibt es in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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