Johnson & Johnson Impfstoff Booster Impfung
Impfung mit Johnson & Johnson ab wann zählt man als geboostert!
Ab wann ist man geboostert.
Fragen und unklare oder missverständliche Aussagen sind ein Problem für die Betroffenen Geimpften und ebenso für die kontrollierenden Person in der Gastronomie, in Geschäften und Bäckereien. Nach Aussagen der Betroffenen auf beiden Seiten Blicke da ja niemand mehr durch.
Neue Beschlüsse vom 16.01.2022
Wer bei der Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat ist von einer Sonderregelung betroffen.
Bisher zählte die Erstimpfung von Johnson & Johnson als vollständige Grundimmunisierung demzufolge zählte die 2 Impfung mit einem MRNA Impfstoff z. B von Biontec als Booster Impfung.
Seit Sonntag den 16.01.2022
Gibt es einige Änderungen.
Diese Regeln gelten aktuell in NRW.
Als geboostert gilt nur wer insgesamt 3 Impfungen erhalten hat. Dieses gilt auch bei den Kombinationen mit Johnson und Johnson. Allerdings ist das Folgende zu beachten!
Diese Personen-Gruppen sind Geboosterten gleichgestellt!!!
Ausnahmen sind in der Verordnung des Landes NRW vom 16.01.2022 wie folgt ausgeführt.
Unterteilungen
Folgende Personen sind den geboosterten gleich gestellt :
1. Geimpft genesene Personen, die mittels PCR Tests nachweisen das Sie eine Covid 19 Infektion hatten und danach oder davor Mindestens eine Impfung erhalten haben.
2. Personen mit einer zweimaligen Impfung die mindestens 14 Tage zurück liegt und nicht älter ist als 90 Tage ist
3. Personen die genesen sind und bei denen die bestätigte Infektion nicht weniger als 27 Tage und maximal 90 Tage zurück liegt.
In dem Fall der mit Johnson & Johnson geimpften mit einer 2 Impfung mit einem MRNA Impfstoff wäre der 2. Punkt oder auch Fall B. siehe unten, anzuwenden.
Diese Personen sind Geboosterten gleichgestellt wenn die Zweit Impfung mindestens 14 Tage ,jedoch nicht länger als 90 Tage zurück liegt.!!!
Danach sollte dann die dritte Impfung erfolgen um den Booster Status aufrecht zu erhalten oder zu erneuern.
Fall A: Die zusätzliche Impfung liegt weniger als 14 Tage zurück.
Mein Impf-Status:
nicht vollständig geimpft
Diese Regeln gelten für meinen Impf-Status:
2 GPlus: kein Zugang zu 2GPlus-Einrichtungen wie z.B. zu gastronomischen Betrieben
2G: kein Zugang zu 2G-Einrichtungen wie z. B. zu Messen
3G: Zugang zu 3G-Einrichtungen nur mit Test z.B. auch im ÖPNV und am Arbeitsplatz
Fall B: Die zusätzliche Impfung liegt mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurück.
Mein Impf-Status:
vollständig geimpft
Diese Regeln gelten für meinen Impf-Status:
2GPlus: Zugang zu 2GPlus-Einrichtungen wie z.B. zu gastronomischen Betrieben ohne Test
2G: Zugang zu 2G-Einrichtungen wie z. B. zu Messen
3G: Zugang zu 3G-Einrichtungen z.B. auch im ÖPNV
Fall C: Die zusätzliche Impfung liegt mehr als 90 Tage zurück.
Mein Impf-Status:
vollständig geimpft, aber nicht geboostert
Diese Regeln gelten für meinen Impf-Status:
2GPlus: Zugang zu 2GPlus-Einrichtungen wie z.B. zu gastronomischen Betrieben nur mit zusätzlichem Test
2G: Zugang zu 2G-Einrichtungen wie z. B. zu Messen
3G: Zugang zu 3G-Einrichtungen z.B. auch im ÖPNV
Nachzulesen sind diese und alle weiteren Informationen unter
https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung
Unter dem Menüpunkt was sind Auffrischungsimpfungen,
Welchen Impfstatus habe ich nach einer Impfung Johnson & Johnson, einer Zweit Impfung Dritt Impfung -Booster Impfung -?
Autor:Tanja Jade Gräfin von der Ahé aus Lünen |
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