Gurken dürfen wieder in den Salat

Sprossen stehen im Fokus der EHEC-Ermittler, spanische Schlangengurken dagegen dürfen wieder gehandelt werden.

Nachdem das Verbraucherschutzministerium NRW die seit 30. Mai geltenden Einschränkungen für den Handel mit spanischen Schlangengurken aufgehoben hat, hat auch die Kreisgesundheitsbehörde Unna ihre Verfügung aufgehoben.
Nach wie vor ist unklar, was Ursache oder Auslöser für die gehäuften Erkrankungen ist.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bleibt deshalb bei seiner Empfehlung für Verbraucher wie auch für gastronomische Betriebe: „Gehen Sie kein Risiko ein. Verzichten Sie bis auf weiteres auf Rohkost, wenn nicht klar ist, dass das Gemüse unbelastet ist.“

Wie die zuständigen Bundes- und Landesministerien, das Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung, rät die Kreisgesundheitsbehörde außerdem weiterhin zur Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen.

Autor:

Claudia Prawitt aus Lünen

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