Extra-Kinderkrank: Idee hat noch Haken
Unterricht findet zu zwischen Kinderzimmer und Küchentisch statt, auch Kita-Kinder sollen zu Hause bleiben, appeliert die Politik. Eltern kommen in der Corona-Krise auch deshalb an ihre Grenzen.
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen deshalb, die Kinderkrankentage in diesem Jahr zu verdoppeln - je Elternteil von zehn auf zwanzig Tage, für Alleinerziehende auf vierzig Tage. Eltern sollen so mehr Zeit bekommen, um ihre Kinder zu Hause zu betreuen, nicht nur im Krankheitsfall, sondern zum Beispiel auch bei Distanzunterricht in der Pandemie. Die Theorie macht Eltern Mut, in der Praxis hat die Sache mehr als einen Haken, das bemerkte auch eine Familie aus Lünen. Die Mutter wollte die Extra-Kinderkrankentage in Anspruch nehmen und meldete sich beim Kinderarzt - eine Sackgasse. Der Kinderarzt ist nämlich nur dann Ansprechpartner für die Bewilligung dieser Tage ist, wenn das Kind tatsächlich krank ist, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Name "Extra-Kinderkrankentage" lässt zwar für den Laien anderes vermuten, aber das spielt letzten Endes keine Rolle. Ein Punkt, der vermutlich auch beim Bundesgesundheitsministerium auffiel und so meldete das Ministerium am Dienstag, für die Inanspruchnahme der Extra-Kinderkrankentage reiche eine Bescheinigung der Schule oder Kita.
Krankenkassen fehlt das Gesetz
Lösungen, die unbürokratisch und schnell sind, braucht es in diesen Zeiten. Krankenkassen fehlt es für diese unbürokratische Idee aber vielfach noch an der gesetzlichen Grundlage. Die Knappschaft beispielsweise antwortet unserer Redaktion, dafür bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, mit der die Einzelheiten zum Leistungsanspruch und den Anspruchsvoraussetzungen vorgegeben werden - darüber berät der Bundesrat voraussichtlich in einer Sondersitzung am 18. Januar. Kunden bitte man bis dahin noch um Geduld, "Bis dahin bitten wir unsere Kunden noch um Geduld, eine Auszahlung des Kinderkrankengeldes aufgrund pandemiebedingter Schließung der Betreuungseinrichtung sei nicht möglich ist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Die Techniker Krankenkasse kann ebenfalls "noch keine Informationen dazu geben, wie das Antragsverfahren zum Kinderkrankengeld konkret ausgestaltet sein wird, also zum Beispiel welche Informationen Eltern angeben müssen, um die Leistung zu beantragen", so die Pressestelle. Die Leistung sei völlig neu, firmiere sie auch unter der bereits bestehenden Leistung „Kinderkrankengeld“.
Barmer verzichtet auf Bescheinigung
Im Moment laufe zu den Anträgen für Kinderkrankengeld aufgrund von Betreuung die Abstimmung zwischen den Krankenkassenverbänden, um die praktische Umsetzung kassenübergreifend zu vereinbaren, antwortet die Pressestelle der Barmer. Die Barmer verzichtet aber, "um unseren Versicherten schnell und unbürokratisch zu helfen", bis auf Weiteres auf eine Bescheinigung der geschlossenen Einrichtung. Im Augenblick reiche ein informeller Antrag auf Kinderkrankengeld, aus dem Nachweis müssen die Gründe daraus hervorgehen, etwa 'pandemiebedingte Schließung'. Die Krankenkasse brauche zudem Informationen, für welchen Zeitraum die Betreuung erfolgte und dass keine andere Person im Haushalt die Betreuung sicherstellen konnte, ein Antragsvordruck stehe voraussichtlich bis Anfang nächster Woche auf der Homepage der Barmer zur Verfügung.
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