Etwas über: KAUFVERTRÄGE RÜCKGÄNGIG MACHEN und DIE TASCHENGELDFALLE - Uwe H. Sültz - Lokalkompass Ratgeber
Vom 7. bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig.
Was bedeutet das? Ohne Einwilligung der Eltern sind Kaufverträge unwirksam!
Eltern können die Verträge daher nachträglich ablehnen!
ABER! Kaufverträge Minderjähriger können auch ohne Zustimmung der Eltern gültig sein, wenn Kinder die Dinge zum Beispiel vom Taschengeld gekauft haben!!!
(Wie immer keine Rechtsberatung, aber ein Tipp unseres Hausanwaltes)
Autor:Uwe H. Sültz aus Lünen |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.