Etwas über: KAUFVERTRÄGE RÜCKGÄNGIG MACHEN und DIE TASCHENGELDFALLE - Uwe H. Sültz - Lokalkompass Ratgeber

Vom 7. bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig.
Was bedeutet das? Ohne Einwilligung der Eltern sind Kaufverträge unwirksam!
Eltern können die Verträge daher nachträglich ablehnen!

ABER! Kaufverträge Minderjähriger können auch ohne Zustimmung der Eltern gültig sein, wenn Kinder die Dinge zum Beispiel vom Taschengeld gekauft haben!!!

(Wie immer keine Rechtsberatung, aber ein Tipp unseres Hausanwaltes)

Autor:

Uwe H. Sültz aus Lünen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.