Elektroschrott: Neuer Regelungen für Rücknahme

Wohin mit dem E-Schrott? | Foto: GWA

Neue Regelungen für Elektroschrottverwertung werden im Oktober in Kraft treten. Sie betreffen Verbraucher und Handel. Die GWA informiert über die Details.

So müssen alle Händler, die eine Verkaufsfläche für Handy, Fernseher, Computer, Waschmaschinen oder andere Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern haben, ausgediente Produkte auch anderer Hersteller oder Vertreiber zurücknehmen. Bei kleinen Geräten kann der Verbraucher solche Geräte auch unabhängig von einem Neukauf zurückgeben.

Für die Verbraucher bleiben die Entsorgungswege über die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet Unna erhalten. Dort können weiterhin kostenlos alle Elektrogeräte abgegeben werden.
Den von den neuen Rücknahmeverpflichtungen betroffenen Elektrofachhändlern, Baumärkten und anderen Verkaufsstellen bietet die GWA die Möglichkeit an, Elektrogeräte über ein eigenständiges Sammelsystem der GWA zurückzunehmen.

Autor:

Claudia Prawitt aus Lünen

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