Warnung: Lüner Salat ist mit Blei belastet

Salat und anderes Gemüse aus dem eigenen Anbau im Umkreis der Lüner Kupferhütte soll nicht gegessen werden. Foto: Backmann-Kaub
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Blattgemüse wie Salat, Endivie, Spinat und Mangold sowie Grünkohl aus dem eigenen Garten sind weiterhin mit hohen Bleiwerten belastet und sollen von Lüner Bürgern im Umfeld der Firma Aurubis AG und des Stadthafens nicht verzehrt werden. Diese Warnung ist ganz aktuell und hat nichts mit EHEC zu tun.

Die in zehn Lüner Gärten durchgeführten und ausgewerteten Wiederholungs-Untersuchungen zeigen beim Vergleich der aktuellen Werte gegenüber dem Jahr 2009, dass bei den untersuchten Gemüsearten keine durchgängige Verbesserung der Situation eingetreten ist.

Daher empfehlen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV und die Bezirksregierung Arnsberg in Absprache mit dem Kreis Unna und der Stadt Lünen, auch in diesem Jahr auf den Anbau und den Verzehr der genannten Gemüsesorten zu verzichten.

Die Untersuchungsergebnisse belegen jedoch auch, dass Neueinträge über den Luftpfad im Spätherbst 2010 deutlich zurückgegangen sind. Hier zeigen sich erste Erfolge der auf dem Betriebsgelände der Firma Aurubis AG durchgeführten Emissionsminderungsmaßnahmen.

Gleichzeitig erhärtet sich damit die Annahme, dass ein nicht unerheblicher Teil der im untersuchten Grünkohl festgestellten Belastungen vom Boden in die Pflanze gelangt.

Um die Ursachensuche weiter zu präzisieren und fortzusetzen, hatten Bezirksregierung und LANUV im April 2011 u.a. auf dem Gelände der Firma Aurubis AG als auch auf den Betriebsgeländen entlang des Kanals und des Gewerbegebietes Wethmarheide Fegeproben genommen, deren Ergebnisse jedoch derzeit noch nicht vorliegen.

Das Gebiet mit vorsorglichen Anbau- und Verzehrempfehlungen umfasst im Westen den Bereich östlich der B 54, einschließlich der Kleingartenanlage Buchenberg, beginnend am Datteln-Hamm-Kanal und von dort nach Norden verlaufend bis zur Röntgenstraße bzw. Moltkestraße und weiter nach Norden entlang der Konrad-Adenauer-Straße bis zur Lippe und der Lippe stromaufwärts folgend bis zur Eisenbahnlinie. Im Süden wird die Fläche vom Datteln-Hamm-Kanal bis zur Brücke an der B 54 begrenzt.

Die betroffenen Kleingartenvereine wurden am Montag, 30. Mai, über die Ergebnisse der Untersuchungen und die erneut ausgesprochene Verzehrempfehlung durch Vertreter des LANUV, der Bezirksregierung und des Kreises Unna informiert.

Autor:

Doro Backmann-Kaub aus Lünen

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