Vier Klagen gegen Trianel-Kraftwerk
Trianel feierte im Dezember den Start des Dauerbetriebs am Stummhafen – doch nun droht eine neue Runde im Rechtsstreit um das Kraftwerk. Gegner klagen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Auf den Betrieb am Kraftwerk hat das laut Trianel keine Auswirkungen.
Trianel könnte das neue Jahr neue Termine vor Gericht bringen. „Vier Klagen sind zum Jahresende eingereicht worden“, bestätigte am Dienstag Dr. Ulrich Lau, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster, auf Anfrage des Lüner Anzeigers. Zwei Klagen vom Bund für Umwelt und Naturschutz, zwei von Privatleuten. Die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz richten sich gegen den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Kraftwerks-Abwasser in die Lippe und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid mit der ersten und siebten Teilgenehmigung aus November vergangenen Jahres.
Umweltschützer prüfen die Bescheide
Die Einreichung beider Klagen erfolgte zunächst zur Fristwahrung, da die Frist zur Klageeinreichung zum Jahresende abgelaufen ist“, wird Dirk Jansen, Geschäftsleiter beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung von Montag zitiert.
Wegen der umfangreichen Aktenlage – die Bescheide sind etwa fünfhundert Seiten stark – sei die inhaltliche Prüfung über die Feiertage noch nicht abschließend möglich gewesen. Dabei geht es insbesondere darum, zu bewerten, inwieweit die seitens Trianel durchgeführten Nachbesserungen an der Kraftwerkskonfiguration geeignet sind, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu garantieren. Im ersten Genehmigungs-Anlauf hatte sich der Bund bereits in zwei Verfahren vor Gericht gegen Trianel und die Bezirksregierung durchgesetzt. Nach der Aufhebung der Genehmigungsbescheide hatten Trianel und der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen neue Anträge eingereicht, die insbesondere eine deutliche Absenkung des Schadstoffausstoßes des Kraftwerks vorsehen. Der Umweltverband hat nun noch rund einen Monat Zeit, um eine endgültige Entscheidung zur Fortführung des Rechtsstreites zu treffen.
Ungethüm: "Kraftwerk auf dem neuesten Stand"
„Der Betrieb des Kohlekraftwerks bleibt durch die Klagen unberührt“, betonte Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen am Dienstag. „Das Kraftwerk ist auf dem neuesten Stand der Technik und erfüllt alle immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen“, so Ungethüm weiter. Erst wenn das Land Nordrhein-Westfalen und die zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Klagebegründung an die Trianel Kohlekraftwerk Lünen als betroffenes Unternehmen weitergeleitet haben, könne der Kraftwerks-Betreiber die Klagen bewerten.
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