Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Lünen. Der Bürgermeister hat durch seine vermeintliche Dienstanweisung und die damit verbundene „Ausbuchung“ seines Parkvergehens seine Vorbildfunktion verletzt und durch sein Verhalten dem Amt Schaden zugefügt.
Vorsitzender Michael Thews: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Fläche, auf der Jürgen Kleine-Frauns geparkt hat, war nun mal nicht für das Parken mit dem R-Ausweis freigegeben, das Bußgeld war insofern berechtigt. Um das festzustellen reicht es die Rückseite des Ausweises zu lesen, da gibt es aus meiner Sicht keine „Grauzone“ so wie die GFL es versucht darzustellen. Jürgen Kleine-Frauns ist im Wahlkampf mit einem hohen moralischen Anspruch angetreten und wollte neue Wege gehen. Dazu passt sein Vermerk „Zahle ich nicht, was soll das?“ an die Mitarbeiter überhaupt nicht. Die Frage, ob dies Amtsmissbrauchs oder Amtsanmaßung war, sollte dringend geklärt werden.“
Die SPD Lünen bedauert, daß in dieser Sache bisher nur versucht wurde mit juristischen Nebelkerzen wie „das war keine Dienstanweisung“ und Verallgemeinerungen „das war schon immer so“ abzulenken anstatt einen Fehler mal einfach zuzugeben.
SPD-Pressesprecher Daniel Wolski: „Bisher hat der Bürgermeister alle anderen für sein Fehlverhalten verantwortlich gemacht. Es wird Zeit, selbst Verantwortung zu übernehmen und Konsequenzen zu ziehen. Wir erwarten außerdem eine öffentliche Entschuldigung für sein Verhalten.“
Bürgermeister Kleine-Frauns hat immer Ehrlichkeit, Transparenz und Bürgernähe von anderen verlangt, daran muss er sich jetzt auch messen lassen.
Autor:Robert Schmidt (SPD) aus Lünen |
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