Ticker: Gericht kippt die Forensik-Klagen
Lünen sagt Nein zur Forensik, doch die Bezirksregierung in Arnsberg gab dem Land Nordrhein-Westfalen grünes Licht für den Bau. Dienstag geht es in Gelsenkirchen vor dem Verwaltungsgericht um die Klagen gegen die Forensik. Der Lüner Anzeiger berichtet im Ticker.
Im Oktober ist es fünf Jahre her, dass das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Entscheidung verkündete: Lünen wird nach dem Willen des Landes Standort für eine neue Klinik für psychisch kranke Straftäter. Eine Forensik. Widerstand regte sich schnell gegen die Pläne, sowohl aus der Verwaltung als auch seitens der Bürger. Initiativen gründeten sich Pro und Contra Forensik. Der Rat der Stadt Lünen versagte zuerst das für den Bau erforderliche gemeindliche Einvernehmen und erteilte der Verwaltung dann den Auftrag zur Klage bis zu einer Entscheidung. Klagen gegen den Bau der Forensik auf der Brache gibt es auch seitens Anlieger Heinrich Spee, Betreiber eines Baustoffhandels neben dem Gelände, und dem Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen. Ein Urteil könnte es schon am Dienstag geben, denn so sei es in der Mehrzahl der mündlichen Verhandlungen, erklärte Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, im Gespräch mit dem Lüner Anzeiger. Sicher ist ein Urteil aber nicht, denn in einer mündlichen Verhandlung gebe es immer die Möglichkeit neuer Aspekte.
TICKER:
13.50 Uhr: Der Lüner Anzeiger beendet an dieser Stelle seinen Ticker aus dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und bedankt sich für Ihr Interesse.
13.21 Uhr: "Das Gericht muss in seiner Urteilsverkündung nun darlegen, warum die Standortauswahl richtig war", kommentierte Jürgen Kleine-Frauns, Bürgermeister von Lünen, das Ergebnis. Gesprächsbereit habe Lünen sich schon seit der Bekanntgabe der Pläne vor fünf Jahren gezeigt, doch mit Hinweis auf die Klage scheiterte dieser Wunsch laut dem Bürgermeister. "Eine Klage ist aber kein Grund, nicht miteinander zu sprechen", so Kleine-Frauns. Die Stadt werde nun die Urteilsbegründung auswerten, dann entscheiden die Ratsmitglieder über die weiteren Schritte, also auch mögliche rechtliche Konsequenzen.
13.09 Uhr: „Das Ergebnis des heutigen Tages ist, dass die Standortauswahl des Landes korrekt war und damit sind wir sehr zufrieden“, so Christoph Meinerz, Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Land habe sich in der Vergangenheit immer gesprächsbereit gezeigt, aber Lünen ging den Weg des Konflikts, so Meinerz. Wenn Lünen weiter den Klageweg bestreiten wolle, werde noch mehr Zeit ins Land gehen, ansonsten können man gemeinsam in die Planung einsteigen.
12.49 Uhr: Die Klage der Stadt Lünen gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird abgewiesen, soweit sie nicht schon in Teilen eingestellt wurde, gleiches gilt für die Klage des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen. Die Verfahrenskosten für ihr Verfahren trägt zu zwei Dritteln die Stadt Lünen, zu einem Drittel das Land. Das Verfahren bezüglich der Firma Spee wird eingestellt, so Richter Dr. Peter Henke.
12.48 Uhr: Urteilsverkündung im Namen des Volkes!
12.04 Uhr: Richter Dr. Peter Henke schließt die mündliche Verhandlung, zur Beratung der Kammer gibt es nun eine erneute Pause.
12.02 Uhr: Der Anwalt der Stadt Lünen beantragt die Aufhebung des Zustimmungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg, soweit nicht schon seitens des Landes darauf verzichtet wurde, und das Land beantragt die Abweisung der Klagen der Stadt Lünen und des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen.
11.56 Uhr: Der Anwalt der Kläger erklärt für die Firma Spee die Klage in der Hauptsache für erledigt, für die Stadt Lünen und den Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen ist das teilweise der Fall, nämlich mit Blick auf die aus dem Bauvorentscheid ausgenommene Lärm-Thematik. Das Land übernimmt die Verfahrenskosten im Verfahren von Heinrich Spee.
11.54 Uhr: Die Pause ist beendet und die Verhandlung geht nun in die zweite Runde.
11.37 Uhr: Entscheidung: Die Lärm-Problematik wird aus dem Bauvorbescheid zunächst herausgenommen, zur Beratung gibt es nun eine kurze Pause.
11.20 Uhr: Das Land brauche Plätze für den Maßregelvollzug. Widerstand sei häufig der Fall, das könne aber nicht der Grund sein, auf den Bau zu verzichten, so Dr. Peter Henke. Die Klinik halte man an dieser Stelle nach der Art der baulichen Nutzung für zulässig und eine Rolle spiele auch der Faktor Zeit.
11.17 Uhr: Der Anwalt der Kläger sagt, die Stadt habe die Standortauswahl nicht in jedem Detail nachvollziehen können und habe Zweifel, ob es nicht andere geeignete Standorte gebe. Die Stadt Lünen bringt noch einmal das in der Nachbarschaft gelegene RWE-Gelände als alternative Fläche ins Spiel. Das Land habe sich laut seinem Anwalt auch mit dieser Fläche beschäftigt, es gebe aber Probleme hinsichtlich des Baugrundes und der Altlasten, sowie bezüglich vorhandener Biotope und auch die Topografie eigne sich weniger als die ursprünglich angedachte Fläche.
11.05: Kleine Randnotiz zum Schmunzeln: Richter Dr. Peter Henke sagt "Lünener" und es folgt gleich die Korrektur aus dem Publikum - schließlich sagt man doch "Lüner".
11.03 Uhr: Im Verfahren geht es nun um die Auswahl der Fläche. Das Gericht bescheinigt hier eine sehr strukturierte Auswahl.
11.00 Uhr: Das Gericht bekräftigt noch einmal, man sehe in der Bewertung der Lärmquellen große Defizite. Zur Planung der Forensik müsse man zunächst wissen, welche Lärmquellen es gibt und könne dann planen mit Blick auf die Anordnung der Gebäude oder Schutzmaßnahmen. Der Lärmkonflikt sei nach seiner Erfahrung als Baurichter wahrscheinlich zu bewältigen, so Dr. Peter Henke. Zur Bauvoranfrage könne man aber auch unter Ausklammerung dieses Punktes entscheiden, so das Gericht.
10.53 Uhr: Der Prozessbevollmächtigte des Landes räumt Defizite im Lärmgutachten ein, doch die vom Unternehmen Spee genannten Aktivitäten seien in diesem Umfang keinesfalls zulässig und es stelle sich die Frage nach dem Einschreiten der Emmissionsschutzbehörde. Die Berechnung der zehn Meter hohen Mauer habe nur dem Nachweis gedient, dass der Gewerbelärm kein Ausschluss-Kriterium für die Forensik sei, heißt es in der Zusammenfassung des Gerichts. Das Problem lasse sich lösen durch die Anordnung der schutzwürdigen Räume. Der Anwalt der Kläger hält entgegen, es könne nur um das geplante Vorhaben gehen, nicht um denkbare Alternativen.
10.36 Uhr: Kritik gibt es auch an der Erfassung des Lärms der Firma Caterpillar, der Gutachter habe hier die Tätigkeiten außerhalb der Hallen nicht erfasst, so das Gericht. Die Emissionen der Firmen Spee und Caterpillar hätten zudem addiert werden müssen, das ist ebenfalls nicht der Fall.
10. 28 Uhr: Die Richtwerte bezüglich des Lärms könne man laut dem Gutachter mit einer zehn Meter hohen Mauer einhalten, doch die steht nicht zur Diskussion. Im Vorhaben ist von einer vier Meter hohen Lärmschutzwand die Rede. Der Bauvorentscheid hätte so nicht erteilt werden dürfen, sagt Richter Dr. Peter Henke.
10.25 Uhr: Das Lärmschutzgutachten könnte zum Knackpunkt des heutigen Tages werden, denn hier gibt es seitens des Gerichts erhebliche Kritik und offensichtlich weiteren Klärungsbedarf.
10.18 Uhr: Der Lärm des Unternehmens Spee zum Beispiel durch Ladetätigkeiten sei bisher nicht hinreichend erfasst, so das Gericht. Ladetätigtkeiten auf dem Firmengelände und auch die Arbeiten in einem angrenzenden Freilager der Firma Spee beginnen schon am frühen Morgen vor sechs Uhr, erklärt Inhaber Heinrich Spee. Ist das ein Problem für eine vergleichsweise empfindliche Nutzung wie eine Forensik? Diese Frage beschäftigt das Gericht.
10.15 Uhr: Dr. Metzner als Lärmgutachter hat das Wort, denn die Prognose des Lärms, der von den benachbarten Betrieben hält das Gericht für ein Problem. Zur Diskussion steht nun auch der Verkehrslärm von der nahen Zwolle Allee.
9.46 Uhr: Im Bauvorentscheid findet sich der Satz, es handle sich um einen „exemplarischen Bebauungsvorschlag“, aus Sicht des Gerichtes ein „etwas merkwürdiger“ Satz. Die Klägerseite hält den Bescheid unter anderem für rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Arnsberg über das zur Genehmigung gestellte unbestimmte Vorhaben hinausgehend die Zustimmungsentscheidung auf eine einzige Variante eingeengt habe, insofern gebe es keinen entscheidungsfähigen Antrag.
9.41 Uhr: Die Klagen der drei Kläger werden zu einem Verfahren verbunden, entscheidet das Gericht.
9.19 Uhr: Das Verfahren ist eröffnet, Richter Dr. Peter Henke von der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichtes beginnt mit den Namen der Beteiligten und einer Zusammenfassung der Sachlage, unter anderem mit der Historie der Forensik Diskussion.
9.14 Uhr: Guten Morgen aus Gelsenkirchen! Der Lüner Anzeiger berichtet im Ticker von der Verhandlung zum Bau einer Forensik in Lünen vor dem Verwaltungsgericht. Die Verhandlung sollte ursprünglich im Saal 5 stattfinden, doch er war viel zu klein für die große Masse an Zuschauern. Im Saal 1 ist nun nach einigem Stühlerücken genug Platz. Neben Bürgern sind auch viele Politiker, Mitglieder der Bürgerinitiativen sowie der Stadtverwaltung vor Ort.
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