Stadt Lünen muss auf Betrag in Höhe eines Stadtjubiläums verzichten
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Heute,am 26.01.2016 um 9:15 Uhr, wurde die Klage der Stadt Lünen in Sache "Bürofehler" verhandelt.
Dabei ging es um den Rücknahmebescheid des für den Bau des Sozio-Kulturellen Zentrums im Stadtteil Gahmen von der Landesregierung vormals bewilligten Förderbetrags über 1 Mio. EUR.
Bekanntlich hatte die Stadt den Rohbau des Zentrums vor Eingang des Förderbescheides begonnen, was letztlich gegen die Förderrichtlinien verstößt und der Auszahlung des 80-prozentigen Förderanteils entgegenstand.
Die Kammer mit 5 Richtern beleuchtete den Sachverhalt in vielen einzelnen Facetten und förderte erstaunliche Ergebnisse zu Tage.
Die Abstimmung zwischen Landesministerium und Bezirksregierung bezüglich der "Förderschädlichkeit" wurde hinsichtlich der Vorgehensweise als "zumindest unverständlich" bewertet.
Konnte dieser Vorgang denn tatsächlich nur anhand von einzelnen (wenigen) Notizen über Telefonate zwischen Ministerium und Bez.-Reg. annähernd nachvollzogen werden.
Die Seite des Ministeriums sah sich in dieser "Sache" (immerhin ein Volumen von 1 Mio. EUR) ausdrücklich nicht zu einer schriftlichen Bewertung veranlasst.
Überdies hinaus steigerte sich die Verwunderung der Zuhörer über die verwaltungsmäßige Begleitung des Vorgangs dann noch weiter.
Im Folgenden eröffnete der vorsitzende Richter, dass die erst einen Tag vor der Verhandlung von der Stadt vorgelegten Verträge mit den Architekten und Bauunternehmen durch ZGL nicht satzungskonform unterschrieben wurden und damit auch nicht rechtskräftig geworden sind.
Richterlich wurde allerdings auch die "Normative Kraft des Faktischen", nämlich "Buddeln" für den Rohbau vor Förderbescheideingang, als vorzeitiger Vollzug der Arbeiten definiert.
Nach ausführlicher Darlegung der bis dahin seitens der Kammer angestellten Überlegungen zu "Verstreichung von Fristen", "Vertrauensschutz" und "Ermessensspielräume" wurde vom Vorsitzenden in eine Pause komplimentiert.
Den Parteien sollte Zeit für die Bewertung der bislang erörterten Fakten gegeben werden.
In dem Nachgang zur Pause folgten die Parteien dem unterschwellig von der Kammer angedeuteten Zielergebnis "Vergleich".
Letztlich wurde gegen Beendigung des Verfahrens vereinbart:
1. Die Bez.-Reg. stimmt der Teilaufhebung des Förderrücknahmebescheides bis auf die Rohbaumassnahme zu.
In Zahlen:
Der Rohbau wurde zu 320 Tsd. EUR abgerechnet. Damit verliert die Stadt nun endgültig den 80-prozentigen Förderzuschuss darauf, also rund 256 TSD. EUR.
2. Die Prozesskosten (o. A.) werden geteilt, die Anwaltskosten heben sich gegenseitig auf (für Lünen rund 20 TSD. EUR).
3. Die Widerruffrist für den Vergleich wird auf den 03.02.2016 terminiert.
Es bleibt festzuhalten:
• Der eingereichten Klage der Stadt Lünen wurde nicht vollständig entsprochen.
• Die Stadt verliert Geld in Höhe eines Stadtjubiläumsfestes.
• Die Verwaltungsabläufe in der städtischen Organisation werfen bei näherer Erörterung eines einzelnen Sachverhaltes immer wieder Fragen auf (hier: ZGL w/ nicht satzungsentsprechender Vertragsabschlüsse).
Fatal wäre es sicherlich, wenn dieses Vertragsgebaren kein Einzelfall sein sollte.
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Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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