Stadt liegt Bürgerantrag zur Wiederöffnung des Paternosters für Publikumsverkehr vor
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Der Bundesrat hat das umstrittene "Paternoster-Verbot" für die Allgemeinheit in Deutschland wieder aufgehoben.
Am 10.07.2015 wurde die für die Benutzung von "Personenumlaufaufzügen" (Paternoster) geltende Betriebssicherheitsverordnung gemäß Drucksache 299/15 entsprechend geändert.
Deshalb wurde nachstehender Bürgerantrag an die Stadt Lünen gestellt, der im Haupt- und Finanzausschuss am 25.02.2016 zur weiteren Entscheidung ansteht (s. Tagesordnung TO I.4, (hier):
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Autor:Reiner W. Dzuba aus Lünen |
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