SPD-Sommerfraktion im Coldinne-Stift
Pflegeversicherung greift zu kurz
Die SPD-Fraktion war am vergangenen Montag im Coldinne-Stift und hat sich vor Ort vom Geschäftsführer Herrn Lammers und dem Pflegedienstleiter Herrn Gülen ausführlich über das gesamte Spektrum der Pflege und deren Problematik informieren lassen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht sich mit der Problematik einer immer älter werdenden Generation konfrontiert. Mit den vorhandenen Einrichtungen und dem gegebenen Personal ist dieser Bedarf kaum noch zu decken. Damit ist das Kernproblem der Pflege im Alter umrissen, das im Kontext mit der „Kostenbegrenzungsposition“ der Pflegeversicherung steht. Schon jetzt fehlen allerorten Pflegepersonal und Pflegeplätze.
Und dieses Problem wird sich in Zukunft noch deutlich verschärfen. 300.000 Pflegekräfte werden laut Prognosen des Deutschen Pflegerats bis 2030 fehlen, davon allein 200.000 in der Altenpflege. Damit nicht genug: Es fehlen auch Pflegeplätze, vor allem Kurzzeit-pflegeplätze, damit „ambulant vor stationär“ nicht zum unerfüllten Slogan wird. Der Bedarf nach diesen Plätzen steigt jedes Jahr an, aber die Hilfe, die dafür benötigt wird, wird den pflegenden Angehörigen nicht ausreichend gewährt. Die
solitäre Kurzzeitpflege ist Mangelware
, weil die Träger die Kosten unter den jetzigen Rahmenbedingungen finanziell nicht decken können.
Das zu ändern ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Auf die Frage, was ins System Pflege einfließen muss, um den laufenden Betrieb zu erhalten, antwortet Herr Lammers, dass die Modellrechnungen Konflikte zwischen Pflege- und Krankenkassen herstellen. Es gibt zu viele Schnittstellen. „Entweder müssen höhere Beiträge her oder eine Optimierung im System vorgenommen werden“. Aus sozialpolitischer Sicht besonders kritikwürdig ist, dass – anders als in der „Gesetzlichen Kranken-versicherung“ – für die Leistungen
keine automatische Regeldynamisierung
vorgesehen ist und entsprechende Anpassungen jeweils gesondert vom Bundestag zu beschließen sind. So sind die tatsächlichen Aufwendungen für professionelle Pflege in der Regel höher als die Leistungen der Pflegeversicherung. Soll auf einen Systemwechsel verzichtet werden und stattdessen die bestehende Pflegeversicherung in weiter-entwickelter Form Kern des Sicherungssystems bleiben, müssen deren Leistungen dynamisiert werden. Dazu sind weitere Finanzmittel nötig auch, um der Kurzzeitpflege gerecht werden zu können. Dies bestätigt der Fraktionsvorsitzende Michael Haustein, der selber in der Branche tätig ist.
Herr Gülan, Pflegedienstleiter des Altenheims mahnt in diesem Kontext an, dass die
Wertschätzung des Pflegeberufes
auch daran zu erkennen ist, dass Altenpfleger im
Schnitt bis zu 30 Prozent weniger verdienen als Krankenpfleger. Ein examinierter Altenpfleger bekommt nur unbedeutend mehr als ein Helfer in der Krankenpflege, obwohl dessen Ausbildung kürzer ist. Diese Lohnlücke zwischen Alten- und Krankenpflege muss dringend geschlossen werden. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, und Altenpflege gelegt. Zum Abschluss der Ausbildung wird eine Qualifikation in eine der beiden genannten Richtungen folgen. Bei den Vergütungen der verschiedenen Berufszweige ist schon jetzt vorhersehbar, für welchen Zweig sich die Absolventen entscheiden werden.
Im Coldinne-Stift selber zeichnet sich die Wertschätzung für die Mitarbeiter durch viele Faktoren aus. So bietet das Haus ihren Mitarbeitern u.a. leistungsgerechte Bezahlung mit Zuschlägen an, überdurchschnittlicher Vergütung, vielfältige interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein umfangreiches Mitarbeiter-Bonus-Programm mit facettenreichen Vergütungen.
Petra Klimek
Autor:Martina Meier (SPD) aus Lünen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.