SPD-Fraktion befürwortet die Straßenumbenennungen

Wehret den Anfängen, lautet die Devise

Bei der Umbenennung von Straßennamen muss ein öffentliches Interesse vorhanden sein. Die Beurteilung des Geschichtsbilds einer Person ist hierbei ein legitimes Benennungs-interesse. Wenn die neuere Historienforschung erkennen lässt, dass Persönlichkeiten nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben oder es forciert oder unterstützt haben, dann haben diese Namen auf Lünens Straßenschildern nichts zu suchen, ist sich die SPD-Fraktion einig.

In die Ermessensentscheidung ist das öffentliche Interesse am Kostenaufwand mit einzubeziehen, so dass die Fraktion von der Verwaltung eine Entschädigung für die Anwohner fordert.

Die Benennung von Straßen nach Personen stellt eine besondere Würdigung von deren
Lebensleistung auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Gebieten dar. Entsprechend hohe
Maßstäbe sind bei der Auswahl für eine Namensgebung anzulegen. In den beiden Fällen, die hier in Lünen bekannt wurden, wäre eine Würdigung grotesk, nachdem die neuen Erkenntnisse gewonnen wurden. Hier ist nicht nur das Interesse der Anlieger zu berücksichtigen, sondern das Interesse der gesamten Stadt. Die SPD-Fraktion begründete ihren Beschluss am Montag u.a. mit dem „Bündnis gegen Rechts“, das sich ja gerade wegen der zunehmenden, rechtsradikalen Attacken und Streuung nationalsozialistischen Gedankenguts formiert hat.

Den Anfängen wehren lautet die Devise der SPD-Fraktion. Die Beibehaltung dieser Straßennamen würde eine kognitive Wahrnehmung der Duldung suggerieren und das gilt es zu verhindern.

Autor:

Martina Meier (SPD) aus Lünen

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