Situationsstand "Freigabe Paternoster für Alle"

Paternoster Rathaus Lünen — Öffnung für Alle? | Foto: — geralt / pixabay —
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Die Idee war, dass die Öffnung des Paternosters im Lüner Rathaus für die Öffentlichkeit vielleicht ein nettes "Schmankerl" zum Stadtjubiläum hätte sein können.

Die letzten Beiträge hier zum Thema stammen nun auch schon wieder aus 07/2016.

Am 14.07.2016 schlossen sich hier die JUSOS Lünen dem Bürgerantrag aus 02/2016 zur Aufhebung des Verbots der Nutzung des Paternosters im Lüner Rathaus für die Bürgerschaft an und forderten die Stadt zur entsprechenden Umsetzung auf.
Allerdings ließen sie, wie andere Ratsvertretungen auch den Ehrgeiz vermissen, selbst bei der Bezirksregierung eine Auskunft einzuholen.

Zeitgleich erteilte mir auf die entsprechende Anfrage zu den "sicherheitstechnischen Anforderungen" zum Betrieb eines Paternosters die Bezirksregierung Arnsberg eine schriftliche Antwort.
Ein Ausriss nachfolgend (der vollständige Brief ist hier einsehbar):


Speziell den markierten Passagen des Briefes ist zu entnehmen, dass die Verantwortung für Benutzung durch die Bevölkerung allein beim Betreiber liegt.

Inzwischen hat sich auch die RuhrNachrichten der Angelegenheit gewidmet und am 03.08.2016 eine entsprechende Berichterstattung verfasst.
Resümee des Zeitungsartikels:
Der Referent des BM, Frank Knoll: "…Die Öffnung für die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen. …".
Als Betreiber werden die Eigentümer des Rathauses, Bauverein und WBG, ausgemacht.
Diese aber, genauso wie die Stadt, sieht die Zuständigkeit für eine Freigabe bei dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Wo hingegen die Bezirksregierung gemäß Brief vom 14.07.2016 den Betreiber als alleinigen Entscheider sieht.

Nun ist es wirklich befremdlich, dass KEINER bereit zu sein scheint, eine Idee zur Lösung zu entwickeln.

Eine solche Maßnahme könnte zum Beispiel sein, im Techn Rathaus Sterkrade, oder in den Rathäusern Bochum, Oberhausen und Duisburg nachzufragen, wie sie es geschafft haben ihre Paternoster für den Publikumsverkehr zu öffnen.
In Duisburg dürfen sogar wieder Hochzeitspaare im Paternoster posieren.

Für den Bürger stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, WER für WAS im Lüner Rathaus zuständig ist.
Was darf die Stadtverwaltung als Mieter entscheiden und was nicht?

Um hier Klarheit zu gewinnen, liegt der Stadt seit dem 16.08.2016 ein Antrag nach IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz NRW)
zur öffentlichen Einsicht in den Mietvertrag vor.

Zurzeit ist die Situation jedenfalls so, dass zwar der Zugang zum Paternoster im EG und in der 1. Etage der Öffentlichkeit durch eine Sperre verwehrt ist,

aber von der 3. bis zur 13. Etage der Einstieg möglich ist.

Damit ist der bisherigen Argumentation des Zugangsverbots für die Öffentlichkeit folgend unbedingt eine Sperrung der Zwischenetagen notwendig.
Für Eigentümer (oder Mieter?) ist ansonsten "Gefahr im Verzug" und Schadensersatzklagen sind möglich?

Bewertet man den bisherigen Arbeitseinsatz in dieser Angelegenheit, so kann man getrost davon ausgehen, dass eine Öffnung des Paternosters für den Publikumsverkehr im Jubiläumsjahr der Stadt wohl nicht erreichbar ist!
Vertane Chance!

Dann bleibt nur übrig, den Worten von Claudia Kawecki, Marketing-Abteilung der Stadt, zu folgen, die zu der vernichtenden Online-Bewertung der RN zum Slogan des Stadtjubiläums "Je Oller je Doller" (s. u.) meinte:

"Wenn darüber gesprochen wird, haben wir schon viel richtig gemacht.“

Na, dann haben negative Ergebnisse ja auch ihr Gutes!

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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